Was tun wenn Krankmeldung am ersten Tag unmöglich?
In Firma X arbeiten einige Leiharbeiter. Die regulär Beschäftigten haben (noch) das Privileg, eine Krankmeldung erst nach dem dritten Tag abgeben zu müssen, wohingegen die Leiharbeiter bereits vom ersten Tag vom Arzt krankgeschrieben sein müssen. Aber wie funktioniert das jetzt eigentlich in der Praxis?
Was passiert wenn der Patient erst am zweiten Tag einen Termin beim Arzt bekommt, oder am ersten Tag zu krank ist um hinzugehen?
Ich war einmal in so einer Situation, dass ich am ersten Tag viel zu krank war, um auch nur die Treppe hinunterzusteigen. Fieber, Schwindel, Gliederschmerzen - und kein Auto, hätte also erst einmal durch die Kälte bis zur nächsten S-Bahn laufen müssen und dann eine ganze Weile fahren müssen. Das ging beim besten Willen nicht. Alternativ hätte man wohl noch einen Arzt finden können, der Hausbesuche macht, aber das ist auch nicht einfach und so schnell findet man da keinen.
In diesem Fall musste die Firma eben hinnehmen, dass ich unmöglich die Krankmeldung schon vom ersten Tag an erbringen konnte. Was soll man auch sonst tun?
Soviel ich weiß kann der Arzt einen Tag rückwirkend krank schreiben. Das wäre hier ja schon mal eine Lösung wenn der Arzt zum Beispiel an dem Tag nicht da ist. Wenn ich zu krank bin um zum Arzt zu gehen dann rufe ich immer beim Arzt an und sage dass ich eine Krankschreibung brauche und dann komme wenn es mir wieder möglich ist. War bisher auch noch nie ein Problem. In der Firma sollte man es natürlich gleich am ersten Tag bekannt geben.
Richtig, ein Besuch beim Arzt ist nicht immer am Tag Eins einer Krankheit möglich. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall sich telefonisch bei seinem Arbeitgeber krank meldet und dann auch sagt, er wird baldmöglichst zum Arzt zu gehen. Ist es für den Patienten nicht machbar, zum Arzt zu gehen, könnte es in Frage kommen, einen Hausbesuch zu vereinbaren, sodass der Arzt den Patienten dann besucht und eine entsprechende Meldung für den Arbeitgeber ausstellt.
Die Meldung kann dann per Post eingesendet werden, wobei der Arzt in der Tat eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen kann. Dies ist aber nur für wenige Tage machbar. Solange sich ein Arbeitnehmer, egal, ob fest eingestellt oder als Leiharbeiter tätig, sich am ersten Tag der Krankheit so meldet, dürfte er keine Konsequenzen verspüren, sofern er wirklich erkrankt ist und nicht nur blau macht. Ansonsten kann er gegen diese Konsequenzen ja natürlich auch angehen.
Irgendwie bringst du hier ein wenig was durcheinander. Denn die Krankmeldung muss am ersten Tag erfolgen. Das bedeutet, dass man am Morgen telefonisch mitteilt, dass man quasi unpässlich ist. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit, also der schriftliche Nachweis, muss dann am dritten Arbeitstag vorliegen. Schafft man es nicht rechtzeitig, weil man vielleicht Durchfall hat und das Haus gar nicht verlassen kann, dann muss man die weitere Vorgehensweise mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Die einen Arbeitgeber bitten dann andere Kollegen die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit abzuholen. Andere wiederum warten bis der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit kommt und sie dann einreicht. So was hängt dann immer von der Kulanz des Arbeitgebers ab.
Was die Termine angeht, so kann ein Arzt auch rückwirkend die Krankschreibung ausfüllen. Wobei man beim Hausarzt auch ohne Termin behandelt wird. Dort werden eigentlich nur für die Weiterbehandlung die Termine dann geplant.
Die Krankmeldung ist in der Tat direkt am ersten Tag notwendig. Allerdings reicht es da, wenn man morgens direkt in der Firma anruft und sich krank meldet. Das muss man dann aber auch tun. Im Normalfall geht man dann ja erst einmal zum Arzt und holt sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese sollte man dann auch direkt zum Arbeitgeber schicken oder sie gegebenenfalls selbst dort abgeben. Diese Bescheinigung sollte in deinem Fall bei den Leiharbeitern auf den ersten Tag der Erkrankung datiert sein.
Es kann natürlich sein, dass der erkrankte Mitarbeiter am ersten Tag nicht in der Lage ist, seinen Arzt aufzusuchen. Ideal ist da natürlich ein Arzt, der Hausbesuche macht. Ansonsten sollte es auch möglich sein, dass der Arzt die Bescheinigung rückwirkend auf den ersten Tag der Erkrankung datiert. Dazu sollte man dann aber spätestens am zweiten Tag beim Arzt auftauchen. Der Arzt wird einen nämlich nicht fünf Tage rückwirkend krankschreiben.
Bei mir war es auch einmal so, dass ich nicht an dem Tag direkt zum Arzt kam. Der Grund dafür war das Wetter. Die Verbindungsstraße zum Nachbarort, war am Nachmittag gesperrt, als ich beim Arzt den Termin hatte. Es herrschte Glatteis, und es ging hier bei uns gar nichts mehr. Auch mit meinem Auto, wäre ich wahrscheinlich sowieso nicht weit gekommen.
Ich habe dann direkt beim Arzt angerufen, und gesagt, dass ich nicht kommen kann. Aber die Sprechstundenhilfe meinte, dass es nicht so schlimm sei, und ich einfach am nächsten Tag vorbei kommen soll. Sie meinte, dass man mich auch noch rückwirkend krank schreiben kann. Auch in der Firma habe ich direkt angerufen, und habe das Problem geschildert. Es wurde dann gesagt, dass es in Ordnung geht, und ich mir keine Sorgen machen brauch, dass es noch irgendwelche Probleme gibt.
Am nächsten Tag, ging ich also zum Arzt und habe dem Arzt auch direkt gesagt, dass ich den vorherigen Tag auch schon krank war, ich aber nicht kommen konnte. Es wurde dann ohne weiteres das Datum vom Vortag eingetragen, dass ich ab da an krank geschrieben bin. Diese Krankmeldung habe ich dann auch in der Firma abgegeben. Nur anscheinend hatten die da einen solchen Fall noch nicht, und ich wurde dann angerufen, dass mir für den ersten Tag ein Tag Urlaub abgezogen wird. Klar, das Ausstellungsdatum war der zweite Tag, doch krank geschrieben, war ich schon am vorherigen Tag was ja auch dort so vermerkt ist. Bis ich das dann mal erklärt habe, ist ein wenig Zeit und einige Telefonate vergangen. Ich habe das sogar dem Betriebsrat gemeldet, da man sich in der Personalabteilung auf stur stellte. Aber am Ende wurde die Krankmeldung so anerkannt, was ja auch normal ist.
Am ersten Tag kann man nicht immer gleich zum Arzt gehen. Ich hatte es oft, dass ich es am ersten Tag nicht geschafft habe und dann am nächsten Tag einfach zum Arzt gegangen bin. Dieser hat mich dann auch einen Tag rückwirkend krankgeschrieben. Das macht der Arzt natürlich und man muss den Krankenschein ja auch nicht gleich abgeben. Allerdings muss man den Arbeitgeber rechtzeitig informieren, wenn man nicht zur Arbeit erscheinen kann. Für den ersten Tag reicht das auch aus, eine Krankmeldung muss dann spätestens nach 3 Tagen vorliegen.
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