7- Tage- Woche zumutbar?
Frau A. ist leider schon länger ohne eine berufliche Tätigkeit und muss deshalb Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf beziehen. Nun hat ihr Sachbearbeiter ihr eine Stelle angeboten, die an sich auf ihr Profil passen würde. Bei einem Vorstellungsgespräch war sie auch und der Arbeitgeber würde sie auch einstellen.
Der Arbeitsweg würde mit dem Auto pro Strecke eine gute Stunde dauern, wenn kein Stau ist. Laut Arbeitsvermittler sei das zulässig. Nun verlangt der Arbeitgeber aber eine 7- Tage- Woche. Was auch nicht zwingend das Problem wäre. Allerdings wären das alles geteilte Dienste. Der Arbeitgeber sieht einen Dienstplan vor, bei dem Frau A. an 5 Tagen von 8- 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr arbeiten soll. In beiden Diensten hätte sie noch eine halbe Stunde Pause und käme an den Tagen auf eine tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden. An zwei weiteren Tagen soll sie von von 8- 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr oder bei Bedarf auch von 15 bis 17 Uhr arbeiten. Ebenfalls mit jeweils einer halben Stunde Pause. Das wären dann pro Tag nochmals 5 Stunden. Insgesamt würde sie also innerhalb der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden bleiben.
Da es sich nicht lohnt in den Pausen nach Hause zu fahren, weil das zeitlich kaum zu schaffen wäre, wäre Frau A. somit an allen Tagen der Woche von vor 7 Uhr bis teilweise nach 18 Uhr nur für ihren Arbeitsplatz unterwegs. Frau A. fragt sich, ob sie den Job annehmen muss.
Sieben Tage am Stück zu haben, ist schon möglich und machbar. Sollte es sich aber um eine Stelle ohne Befristung handeln, sollte Frau A hier nicht großartig durch die Gegend pendeln, sondern nach Möglichkeit umziehen. Dazu sollte sie natürlich auch entsprechende Hilfen erfragen und in Anspruch nehmen. Das wäre jedenfalls besser, als weiterhin Arbeitslosengeld II zu beantragen oder eben zu pendeln. Pendeln lohnt sich an sich nicht so wirklich, auch, wenn die Strecken in der Tat akzeptabel sind und man diese bewältigen kann.
Hat Frau A dann wenigstens an anderen Tagen frei oder wird sie immer diese verteilte Arbeitszeit auf sieben Tagen haben? In der Pflege beispielsweise wird es ja auch eher der Fall sein, dass man mehr als eben fünf bis sieben Tage am Stück arbeitet. Aber die Uhrzeiten als solches sind nicht ausschlaggebend, da Frau A aufgrund ihres Bezugs von Arbeitslosengeld II zu jeglicher Annahme von Arbeit aufgefordert ist, die dafür sorgt, dass Frau A allein ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.
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