Butterflymesser vom verstorbenen Großonkel

vom 30.09.2012, 01:43 Uhr

Der Großonkel von Herrn A. ist vor kurzem verstorben und Herr A. ist der Alleinerbe. Nun ist Herr A. dabei, die Besitztümer von seinem Großonkel zu sortieren. Nun befand sich aber auch ein Butterflymesser unter den Habseligkeiten des Großonkels. Herr A. hat gehört, dass Butterflymesser in Deutschland verboten sind und er weiß nun nicht so Recht, was er mit dem Messer machen soll. Sind Butterflymesser wirklich verboten? Wie sollte sich Herr A. nun am besten verhalten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit ich das weiß, ist es nur verboten sie mit sich zu tragen. Wenn A das Messer also zu Hause im Schrank liegen hat, dann wird sich niemand daran stören. A sollte aber darauf achten, dass eben aus der Familie niemand das Messer unerlaubt an sich nehmen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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