Kann man eine Strafanzeige ohne weiteres zurückziehen?
A hat sich von ihrem Mann getrennt, weil er sie geschlagen hat. Nun hat sie auch eine Strafanzeige gestellt wegen Körperverletzung. Diese würde A aber gerne zurückziehen, damit er keine beruflichen Schwierigkeiten bekommt. Nun meinte aber eine Freundin von A, dass bei Körperverletzung bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet ist und sie diese Anzeige nicht zurückziehen kann. Ist das wahr, dass man bei Körperverletzung keine Strafanzeige zurückziehen kann?
Bei welchen Strafanzeigen kann man denn die Anzeige wieder zurückziehen? Wie kann man dann die Strafanzeige zurückziehen? Ist es sinnvoll eine Strafanzeige wieder zurückzuziehen?
Ja, man kann die Strafanzeige ohne Angabe von Gründen zurück ziehen. Der dazugehörige Vorgang ist jedoch schon bei Polizei und Staatsanwaltschaft und muss auch bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft hätte bei Körperverletzung immer noch die Möglichkeit, das besondere öffentliche Interesse zu bejahen und trotz der zurück gezogenen Anzeige Anklage zu erheben. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn die Körperverletzung z.B. vor einer Schule stattgefunden hat, wo alle zusehen.
In der Regel wird die Staatsanwaltschaft jedoch sagen: Wenn das Opfer schon keine Strafverfolgung mehr will, dann werden wir uns auch nicht einschalten und Steuergelder verschwenden. Sollen sie das doch privat regeln.
Wen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, kann man eine Anzeige immer zurückziehen. Bei Körperverletzung ist meistens öffentliches Interesse vorhanden, da es ja jeden treffen kann. In diesem Fall wird der Vorgang weiter verfolgt.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber soweit ich weiß, kannst du eine Strafanzeige immer zurück nehmen, die Frage ist nur ob die Anzeige dann auch fallen gelassen wird oder nicht. Ich meine zu wissen, dass dies aber dann vom Strafrichter(?) entschieden werden muss. Liegt ein öffentliches Interesse an dem Fall, wird das Verfahren weiter geführt und der Täter muss sich verantworten, besteht aber kein öffentliches Interesse, wird das Verfahren eingestellt.
Unabhängig davon wie die gesetzliche Lage dazu aussieht, würde ich A empfehlen sich aber nicht gegen die Anzeige zu entscheiden und sie zurückzuziehen, denn die Tat bleibt ein bestehender Fakt. Jemanden noch mit Rücksicht zu begegnen der einem mit Gewalt begegnet würde ich niemals noch einen Gefallen tun. Nun ist man aber nicht in der Situation von A und kann aus der Ferne betrachtet natürlich leicht daher reden. Ich hoffe jedenfalls, dass eine weitere Strafverfolgung bestehen bleibt.
Die Strafanzeige kann vom Opfer zurück genommen werden. Allerdings ist eben der Verwaltungsakt schon in Arbeit und am Ende muss der zuständige Staatsanwalt entscheiden, ob er Anklage erhebt oder nicht. Wobei es dem Opfer doch egal sein kann, ob der Täter nun berufliche Probleme bekommt. Immerhin wurde eine Straftat verübt und die sollte auch geahndet werden.
Sollte der Staatsanwalt doch Anklage erheben, kann das Opfer noch immer als Nebenkläger auftreten. Was die Vorwürfe auch untermauert. Immerhin geht es auch darum, dass nicht immer nur um das Opfer, sondern auch darum, dass man andere Personen in Zukunft vor solchen Tätern schützt.
A kann zwar die Anzeige zurückziehen, aber das bedeutet nicht, dass die Verfolgung der möglichen Straftat damit auch komplett eingestellt ist. Wenn ein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung besteht, wird von der Polizei weiterhin ermittelt und die Sachen werden dem Staatsanwalt übergeben. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Bei Körperverletzung und natürlich auch bei Kapitalverbrechen nimmt die Sache ihren Lauf sobald die Anzeige erstattet wird, selbst wenn diese anschließend zurückgezogen wird. Das macht ja auch Sinn. Einige Opfer bekommen später kalte Füße und ich finde es gut, wenn dann dennoch gegen den möglichen Täter ermittelt wird.
Ich bin der Meinung, dass sich A nicht so viele Gedanken machen sollte, solange die Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen. Anstelle von A würde es mir nichts ausmachen, wenn der Täter berufliche Probleme bekommen würde. Das wäre sogar in meinem Interesse, weil ich jemandem, der mir etwas schlimmes angetan hat, sicher nichts Gutes wünschen würde. A kann froh sein, wenn ihr Ex-Partner wenigstens beruflich auf die Nase fällt. Außerdem hat der Mann diese Situation ja auch alleine verschuldet und darf sich daher auch nicht darüber beschweren, wenn er dann auf beruflicher Ebene mal ein bisschen Pech hat.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-197951.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1108mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1156mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1551mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1191mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2377mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?