Pfefferspray bei jeder Belästigung legal und erlaubt?
Nehmen wir mal an, A, ein junges Mädchen, hat immer Pfefferspray in der Tasche, weil sie Angst hat, dass sie, wenn sie abends von der Arbeit kommt, belästigt wird. Die Mutter hat ihr das Pfefferspray aus deinem Bundeswehrshop besorgt. Es steht darauf, dass man das Spray nur gegen Tiere und nicht gegen Menschen richten darf. Nehmen wir aber mal an, dass sie das Spray irgendwann man brauchen würde, weil sie sich belästigt fühlt, wenn sie im Dunklen nach hause geht. Gesetz den Fall, würde sie sich dann strafbar machen?
A ist 18 Jahre alt und sie würde das Spray dann nutzen, wenn sie sich bedroht fühlt. Sicher kann es auch sein, dass der mutmaßliche Täter gar nichts von ihr wollte und die Angst A glauben lässt, dass sie bedroht wird. Wie ist das? Kann A dafür bestraft werden, wenn sie das Spray benutzt?
Das wird ein Richter entscheiden müssen. Notwehr ist weit gefasst. Wenn der Belästiger zu nahe kommt und nach Aufforderung nicht geht, darf sie das Spray benutzen. Aber es kommt auf die Gesamtsituation an und ob es noch andere Möglichkeiten gegeben hätte. Wenn Leute in der Nähe sind, muss sie natürlich erst um Hilfe rufen. Notwehr ist immer nur die letzte Möglichkeit. Es wird aber auf jeden Fall ein Gerichtsverfahren geben, weil es ja Körperverletzung ist.
Ein Bekannter von mir läuft auch immer mit Pfefferspray herum und hat dieses auch schon verwendet. Er wurde von jemandem angegriffen (Schlag in den Magen) und hat denjenigen mit dem Zeug eingesprüht. Er bekam dann eine Anzeigen wegen Körperverletzung und er hat den anderen auch angezeigt. Das endete mit einem gegenseitigen Fallenlassen der Anklage und es kam zu keiner Verhandlung. Genauso ist es wohl oft und ich habe gelesen, dass insbesondere bei Mädchen, bei denen ja die Verteidigungssituation anzunehmen ist, die Anklage oft fallen gelassen wird. Man muss sich da wohl als Frau nicht so viele Sorgen machen, weil man uns im Normalfall nicht unterstellt, dass wir Ausgangspunkt der Aggressionen sind und wir uns verteidigen wollten. Zudem ist der Schaden durch Pfefferspray geringer als wenn man jemandem mit einem Stein auf den Kopf schlägt, es ist also eine recht sinnvolle "Waffe" ohne Spätschäden.
Ich meine auch, dass ich mal gehört habe, dass man Pfefferspray in einer Notsituation einsetzen darf und ehrlich wäre es mir auch egal, wenn mich jemand angreifen würde und ich mich verteidigen müsste, ob ich das nun darf oder nicht. Ich habe auch meistens Pfefferspray in der Tasche, wenn ich mit dem Hund rausgehe. Wir wohnen ländlich und hier gibt es schon einsame Landstücke und man fühlt sich einfach sicherer.
Ich denke auch, dass dann im Zweifelsfall ein Richter entscheiden müsste. Wenn aber doch klar hervor geht, dass man in Notwehr gehandelt hat, sollte da nichts weiter passieren oder wenn eben offensichtlich ist, dass man sich bedroht fühlte und deswegen das Spray eingesetzt hat.
Das Stichwort ist hier ''Verhältnismäßigkeit''! Wie bereits erwähnt wird zur Not ein Gericht entscheiden, ob aufgrund der Situation eben jene Verhältnismäßigkeit gegeben war oder eben nicht.
Die grundsätzliche Annahme, dass sich nur die liebe hilflose Frau gegen den gemeinen starken Handtaschentisch/Vergewaltiger mit Pfefferspray verteidigt stimmt so nicht immer. Auch Hooligans oder Räuber benutzen es, ebenso haben auch Frauen nicht immer gute Absichten. Ich kann mich an einen Fall zu meiner Schulzeit errinnern, wo ein junger Kerl ein Mädel nur angesprochen hat, und schon das Zeug ins Gesicht bekommen hat. Ich war Augenzeuge und da war wirklich nun gar nichts vorgefallen, außer, dass das Mädchen wohl ein Rad ab hat. Zu einer Gerichtsverhandlung ist es nicht gekommen, aber die selbe Dame ist noch anderer Orts wegen unmöglichem Verhalten aufgefallen.
In manchen Fällen kann das tragen von Waffen (so auch Pfefferspray) von einem geneigten Richter auch als grundsätzliche Gewaltbereitschaft ausgelegt werden und dann dem eigentlichen Opfer eine Mitschuld zugewiesen werden.
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