Rechnungserstellung von Versandhäusern

vom 24.09.2012, 19:10 Uhr

Ich habe gerade mal wieder einen Hals. Eigentlich dachte ich, dass große Versandhaus mit dem O am Anfang aus Hamburg, hat es endlich gelernt, aber nein. Ich mache meine Rechnung auf und bekomme einen Herzinfarkt.

Was passierte? Ich habe letztes Jahr einen Pulli in je einer Farbe gekauft und beide sehr gern getragen. Dieses Jahr fand ich den Pullover in weiteren Farben im Katalog, er ist auch nicht allzu teuer, also habe ich mir noch zwei Farben bestellt, als der Artikel auch noch kurzfristig reduziert wurde und ein Versandkostengutschein eintrudelte. Gleichzeitig hatte ich so ein komisches Guthaben von 2 Euro, das ich einlösen konnte. Ferner konnte ich 5% Rabatt abrechnen.

Warum kann man so etwas nicht vernünftig berechnen? Die Rechnung wies die Versandkostenreduktion nicht aus und auch die 2 Euro nicht. Beides stand aber in der Bestellbestätigung drin und auch in meinem Kundenkonto waren beide Beträge erfasst. Hätte ich jetzt gepennt und nur einen Blick auf die Rechnung geschmissen, hätte ich 8 Euro zu viel gezahlt.

Irgendwie fühle ich mich da immer wieder veräppelt. Das ist doch nicht kundenfreundlich und eine ordentliche Berechnung ist das für mich auch nicht, wenn man statt der Rechnung immer extra in sein Kundenkonto sehen muss. Mir ist das in der Vergangenheit auch schon passiert, dass die Versandkostenvergütung nicht in meinem Kundenkonto erfasst wurde und dann kam zwei Jahre später eine Mahnung. Ein böser Brief hat dann geholfen, aber ärgerlich ist das trotzdem.

Kennt ihr das Problem auch?

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Als Problem würde ich es nicht bezeichnen. Aber ich kenne es von einigen Versandhäusern, wo bei der Bestellung dabei steht, dass man die Rabatte bei der Bezahlung dann bitte selbst abrechnen soll. Da werden halt nur die einfachen Rechnungen verschickt, wo der normale Verkaufspreis und die Versandkosten ausgeführt sind.

Allerdings obliegt es auch deiner Sorgfaltspflicht, dass du die Rechnung entsprechend prüfst. Denn auch, wenn man die Rabatte gleich abziehen würde, können sich Fehler einschleichen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Nun ja, dort, wo Menschen arbeiten, werden nun mal Fehler gemacht und ich denke, man weiß ja auch selbst, ob man einen Nachlass bekommt und damit nicht den vollen Preis zahlen muss. Ich habe solche Erlebnisse schon des öfteren und teilweise wurde ein Rabatt oder ein Guthaben einfach vergessen. Daraufhin gab es eine Rückfrage zur Klärung des Sachverhalts und sofern es zu meiner Zufriedenheit geklärt ist, behalte ich die Ware und zahle sie auch abzüglich der Rabatte. Möchte man mich jedoch über den Tisch hauen, schicke ich die Ware eben komplett zurück und muss dann gar nichts zahlen.

Wenn man ohne Überprüfung seiner Kosten einfach etwas zahlt, ist man in der Tat selbst Schuld. Man sollte sich nicht immer auf andere Leute verlassen, sondern auch selbst sein Hirn einschalten. Bei Ungereimtheiten gibt es die Möglichkeit, die Angelegenheit zu klären und dann Konsequenzen zu ziehen. Ich würde nicht einmal davon ausgehen, dass diese Rechnungen falsch erstellt werden, sondern eben dass es sich dabei um ein Versehen handelt. Mag ja sein, dass das Versandhaus es generell so handhabt und auf die Naivität der Kunden angewiesen ist, aber da ist wie gesagt der Kunde selbst Schuld, wenn er die Rechnungen nicht überprüft oder nichts dagegen unternimmt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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