"Du hast ja Recht" - Nur was bringt´s mir?

vom 23.04.2010, 21:01 Uhr

Ich ärgere mich ja bei solchen Dingen eher über mich, dass nicht besser aufgepasst wurde. Dennoch hätte ganz klar der Verkäufer das Brot zurücknehmen müssen, egal, ob nun das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde oder nicht. Ich sehe darin keinen Unterschied, und allein aus Kulanz hätte der Verkäufer das Brot zurücknehmen sollen. Wenn ich mich schon auf dem Weg mache, hätte ich auch einen Kollegen oder eben den Vorgesetzten sprechen wollen. Man kann zwar wegen einem Kleinstbetrag sich wirklich anstellen, aber es geht auch bei zwei Euro und weniger um ein gewisses Recht, darauf würde ich dann auch pochen. Wer weiß, ob der Schimmel nicht schon am Vortag vorhanden war und in dem Fall hätte auch der Verkäufer darauf achten müssen. Das Argument greift also nicht wirklich.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^