Privater Autokauf - Rücktritt möglich?

vom 19.09.2012, 18:17 Uhr

Ich brauche Mal euren Rat und hoffe auf positive Resonanzen. Es geht um folgendes Szenario. Person A hat bei Person B dem Ex-Arbeitgeber ein gebrauchtes Auto mit Kaufvertrag gekauft. Insgesamt war der Preis bei 350€. Eine Anzahlung von 100€ wurde direkt beim Kauf geleistet und seither musste Person A noch nichts bezahlen, weil einfach der Verdienst bei dem Person B runter gegangen war. Person A sollte das Auto schnell abholen, weil es bei der Person B vor der Tür steht und durch die Witterung natürlich Schäden davon tragen kann. Leider wurde der Schlüssel Person A bis heute nicht zugetragen.

Weiterhin hat Person B im Vertrag die Fahrzeugidentifikationsnummer nicht genannt und auch im Nachhinein nicht. Person B hat Person A auch nicht mitgeteilt, dass die Kupplung repariert werden muss, sondern hat dies erst nach kurz vor der Kündigung von Person A mitgeteilt. Jetzt ist das Problem, dass Person A seit einem Monat dem Autoschlüssel wie schriftlich auch vereinbart war, nachrennt und diesen nicht bekommt. Person B sagt aber auch nicht, dass Person A erst dann komplett abbezahlen soll, sondern reagiert gar nicht mehr! Person A hat auch noch keinen erhalten, da Person B auf nichts mehr reagiert.

Meine Frage kann Person A von dem Kauf zurücktreten, weil wichtige Details im Kaufvertrag fehlen, Person B das mit der Kupplung vertuscht hat(dafür habt Person A Zeugen) und weil Person B den Schlüssel nicht wie vereinbart aushändigt? Für alles habt Person A zwischen 1 - 2 Zeugen.Person B seine Moral sieht man ja bereits, wenn man Person A den Lohn nicht Mal aushändigt und jetzt einfach so tut, als wenn nichts ist. Person A möchte entweder den Autoschlüssel oder das Geld zurück haben.

Es sollen keine Rechtsberatungen hier stattfinden, sondern Möglichkeiten die Person A hätte. Alles andere muss man dann mit einem Anwalt klären, aber eventuell habt ihr für Person A ja einige Tipps oder kennt euch auch wenig aus.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist vermutlich leider weniger einfach, als es scheint. Aber die Wahrheit würde wohl im Kaufvertrag stehen. Wenn hier zunächst von einem mängelfreien Fahrzeug gesprochen wird, dann hätte Person A natürlich gute Karten, weil der Wagen nicht mängelfrei ist. Wird lediglich jede Gewährleistung explizit ausgeschlossen, so ändert sich diese Ausgangslage. Das "verschweigen" der defekten Kupplung, kann hier zwar als arglistige Täuschung gesehen werden.

Auf der anderen Seite könnte Person B sich herausreden, dass zum einen die kaputte Kupplung erwähnt wurde, dieser Fehler bei einer Probefahrt auch einem Laien aufgefallen wäre und bei dem Preis auf keinen Fall ein Fahrzeug erwartet werden kann, welches technisch in Ordnung ist. Vor Gericht hätte hier also auch Person B gute Karten. Entscheidend ist also der zugehörige Passus im Vertrag. Es ist ja nichts illegales, ein Fahrzeug mit einer defekten Kupplung zu verkaufen. Oder gar ein "Bastlerauto". Hier müsste dann gar kein Defekt angegeben werden. Auch kann ein "Gekauft wie gesehen" dafür sprechen, dass Person A schlicht das Fahrzeug so nehmen muss, wie es ist!

Wie sich die Sache mit der Schlüsselübergabe zugetragen hat, ist hier ja auch nicht leicht zu verstehen. Schließlich steht das Fahrzeug offenbar VOR der Wohnung des Verkäufers. Es ist also für den Käufer ein leichtes, eben einen Abholtermin zu vereinbaren, bei dem der Verkäufer dann vor Ort den Schlüssel übergibt. Es ist nicht zu erwarten, dass der Verkäufer verpflichtend dem Käufer an einem beliebigen Ort den Schlüssel übergibt und der Käufer dann zu einem beliebigen Zeitpunkt den Wagen abholt. Das ist wohl eine Geschichte mit vielen "Missverständnissen", welche bei gutem Willen von beiden Seiten kaum der Rede Wert wäre.

Was die Bezahlung angeht, ist mir auch nicht klar, was der Verdienst auf der einen Seite mit der Bezahlung des Fahrzeugs auf der anderen Seite zu tun haben könnte. Das kann dann höchstens eine freiwillige Vereinbarung des Verkäufers sein. Ab wann das Auto dann als "Bezahlt" gilt, muss der entscheiden. Sofern er hier nur einen Zahlungsaufschub gewährt hat, bleibt hier A in der Pflicht!

Sich, das nur Nebenbei, auf die fehlende Fahrzeugidentifikationsnummer in Vertrag zu beziehen, um hier einen Mangel im Vertrag zu sehen, ist auch mindestens gewagt. Schließlich kann so ein Autokauf auch als Handschlaggeschäft über die Bühne gehen, wo dann auch kein Austausch der Fahrzeugidentifikationsnummer stattfinden würde. Was für einen Vorteil würde A sehen, wenn im Vertrag dann doch diese Fahrzeugidentifikationsnummer Erwähnung gefunden hätte? Was würde es an der Lage für A ändern?

So einfach wird also ein Rücktritt nicht möglich sein. Denn B kann darauf bestehen, den Schlüssel bei Übergabe des vollen Kaufpreises zu übergeben. Und da kann B den A durchaus auch zwingen. Auf der anderen Seite kann natürlich gefragt werden, wofür A die 100 Euro bezahlt hat, wenn hier keine Gegenleistung erfolgt ist und kein Schlüssel übergeben wurde. Wie schon geschrieben, hier ist alles wohl ein Ergebnis einer Aneinanderreihung von Missverständnissen gepaart mit dem Unwillen zur Kooperation. Wenn man für so was vor Gericht gehen würde, wäre es für alle insofern ein Risiko, weil das Ergebnis offen ist. Einfach auch schon deshalb, weil viele wichtige Details aus der Schilderung nicht bekannt sind oder aber parteiisch wiedergegeben wurden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das Problem von Person A liegt darin, dass Person A schon öfters am Laden von Person B aufgetaucht ist und den Autoschlüssel nicht bekommen hat. Weiterhin hat Person B aber auch dort nicht gesagt, dass Person B den Kaufvertrag weiter führen möchte, sondern einfach geschwiegen. Das bedeutet Person B hat eine Anzahlung von 100€ bekommen und daraufhin nichts mehr unternommen, sodass keine schriftliche vereinbarte Dinge mit Person A eingehalten worden sind. Schriftlich wurde festgehalten, dass Person A das Auto nach Erhalt des Schlüssel, der eigentlich sofort sein sollte vor der Tür von Person B abholen soll, da das Auto von Person B dort platz finden soll und auch die Witterung nachlässt und das Auto von Person A dann geschädigt werden könnte.

Der Kaufvertrag weißt vor, dass ein Auffahrschaden vorhanden war, aber dieser bereits repariert wurde. Weiterhin fehlen die Fahrzeugnummer, ob der Motor original oder ein Austauschmodell ist. Das Problem von Person A ist, dass Person A keine 100€ anzahlt und dann nichts dafür erhält. Es wäre Person A egal, wenn sie wüsste, dass das Auto nach Bezahlung dann überhändigt werden würde, aber von diesem Moment ist davon nicht auszugehen. Person B reagiert weder auf E-Mails, Telefonanrufe, noch auf Persönliches vorbegehen, sodass Person A natürlich so langsam aber sich keine Lust mehr hat, einem Kaufvertrag nachzurennen, aber sicherlich das Geld nicht verschenken möchte.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^