Wonach richtet sich bei Geldstrafen der Tagessatz?

vom 20.09.2012, 07:01 Uhr

Bei gewissen Urteilen ist eine Geldstrafe verhängt worden. Diese Geldstrafen richten sich ja nach Tagessätzen, aber wie genau wird ein solcher Tagessatz berechnet? Wonach richtet sich der Tagessatz? Gibt es auch einen Mindest- oder einen Höchstsatz eines Tagessatz?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Soweit mir das bekannt ist, richten sich diese Tagessätze nach dem Einkommen des Verurteilten. Man muss ja dabei auch gewährleisten, dass dieser Mensch dann seinen Lebensunterhalt noch bestreiten kann. Ist das Einkommen zu gering, dann wird ja auch oftmals die Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt.

Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen als Grundlage genommen. Davon werden Unterhaltsleistungen, welche der Verurteilte zu leisten hat, noch abgezogen. Allgemein wird 1/30 vom Einkommen. für die Höhe des Tagessatzes berechnet. Die Menge der Tagessätze hängt dann vom Delikt ab. Sollte der Verurteilte dann nicht bezahlen, so kann auch ersatzweise Haft verhängt werden, wobei ein Tagessatz dann einem Tag Haft entspricht.

Bei der Höhe geht es von einem Tagessatz mit 10 Euro, was dann die Tagessatzhöhe bei Empfängern von Arbeitslosengeld II entspricht bis hin zu 30.000 Euro, die verhängt werden können. Sollte das Einkommen noch unter dem Satz vom Arbeitslosengeld II liegen, so können auch die Tagessätzes weniger als 10 Euro betragen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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