Mietvertrag und Wohnsitz bei Zwischenmiete?

vom 19.09.2012, 15:45 Uhr

Gerade in Großstädten, bzw. Unistädten gibt es ja diverse Angebote Zimmer zur Zwischenmiete zu beziehen. Das bedeutet, dass man für eine befristeten Zeitraum ein Zimmer oder eine Wohnung anmietet während der eigentliche Mieter auswärtig wohnt.

Man zahlt natürlich Miete, also sollte man auf jeden Fall auch einen Mietvertrag bekommen oder? Hat jemand von euch damit bereits Erfahrungen gesammelt? Gibt es dafür Vorlagen im Internet? Und was muss alles beachtet werden?

Kann, bzw. darf man sich für diesen Zeitraum auch beim Einwohnermeldeamt unter dieser Anschrift anmelden? Muss dafür der Mieter oder sogar auch der Vermieter zustimmen? Eigentlich benötigt man zur Ummeldung ja keinen Mietvertrag mehr aber dennoch darf man sich doch nicht einfach irgendwo anmelden oder?

Bei Personen, die selbst noch einen Wohnsitz haben, wäre dies natürlich kein Problem. Doch mir geht es, um jene Personen, die nicht noch bei ihren Eltern, einem Partner oder in einer eigenen Wohnung leben. Ich hoffe jemand von euch kennt sich mit sowas aus und kann Erfahrungen und Tipps weitergeben.

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» Trisa » Beiträge: 3272 » Talkpoints: 21,36 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Man sollte auf jeden Fall auf einen Mietvertrag bestehen, schon damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Eine Vorlage habe ich spontan nicht, aber ich denke mit den gängigen Suchmaschinen sollte sich einer finden lassen. Wichtig ist, dass die Kosten und der Zeitraum drin stehen, dazu noch, was in der Wohnung genutzt wird( wenn man in einem Zimmer in der WG zur Zwischenmiete wohnt, sonst nutzt man ja eh die Wohnung). Zu den Kosten sollte man klären, ob man einen Festpreis pro Monat zahlt oder ob irgendwas und wenn ja was extra abgerechnet wird. Das sollte dann ebenfalls im Mietvertrag verzeichnet sein.

Ich glaube man muss sich sogar anmelden, weil man zu dem Zeitpunkt ja dort wohnt. Ich wohne zwar zur Untermiete, nicht zur Zwischenmiete, aber wenn man nicht nur für wenige Wochen irgendwo zu Gast ist, sondern dort wohnt, muss man sich auch anmelden. Einen Mietvertrag hat bei meiner Ummeldung niemand sehen wollen, aber ich hatte ihn zur Sicherheit mit. Aber ich wüsste nicht warum da der eigentliche Mieter oder gar der Vermieter zustimmen muss, zumal in Deutschland ja eine Meldepflicht herrscht. Und es hat ja weder der eigentliche Mieter, der ja zeitlich in der Wohnung gemeldet sein kann, noch der Vermieter etwas damit zu tun, wo ich mich gemeldet bin.

Der Vermieter könnte allerdings die Zwischenmiete verbieten, glaube ich. Also es sollte geklärt werden , ob das für ihn in Ordnung ist, nicht dass der plötzlich ankommt und Theater macht. Ist zwar meist eine reine Formsache, aber ich würde auf Nummer sicher gehen.

» Zsadist » Beiträge: 67 » Talkpoints: 3,61 »


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