Als Bewährungsauflage sich mit dem Opfer treffen
A wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und wurde vorzeitig entlassen. Nun hat B einen Anruf des Bewährungshelfers von A bekommen, dass er als Bewährungsauflage die Auflage bekommen hat, sich mit den Hinterbliebenen des Opfers zu treffen um sich zu entschuldigen. B ist völlig vor den Kopf gestoßen und will dieses Treffen nicht. Denn für B ist A ein Mörder.
A läuft nun aber ständig B über den Weg und B fühlt sich nicht wohl dabei. Wie kann denn ein Täter so eine Bewährungsauflage bekommen, ohne das mit dem Opfer abzusprechen oder mir den Angehörigen des Opfers? Ist so etwas normal und muss sich B darauf einlassen? Wie ist es, wenn A diese Auflage nicht erfüllen kann, weil B das nicht will. Muss er dann den Rest seiner Strafe absitzen? Was haltet ihr von so einer Bewährungsauflage? Würdet ihr euch mit dem Täter treffen wollen?
Das wundert mich auch, dass man so etwas ohne das Opfer abspricht. Wenn das Opfer diesen Menschen nicht mehr sehen will, kann man ihn doch nicht dazu zwingen. Ich würde mich auch dagegen verwehren. Wenn A. die Bewährungsauflagen nicht erfüllen kann, weil es ein Ding der Unmöglichkeit ist, dann kann ihm dies eigentlich nicht zum Schaden gereichen, wenn er versucht hat, sie zu erfüllen.
Ich finde es ziemlich dreist, so etwas nicht vorher mit B abzusprechen. Es mag ja sein, dass A, also der Täter, ein Interesse an einer solchen Auseinandersetzung hat. Dieser Wunsch ist aber erst einmal vollkommen irrelevant. Da das Opfer nicht mehr lebt, sind es die Hinterbliebenen, die für eine solche Unterhaltung in Frage kommen. Wichtig ist, dass man diese Leute zuerst fragt, was sie von einem solchen Treffen halten. Lehnen sie es ab, dann ist es egal, was der Täter sich wünscht. Ich kann gut verstehen, dass B sich vor den Kopf gestoßen fühlt und kein Interesse an einem Treffen mit A hat. Ich glaube aber nicht, dass B sich mit dem Täter auseinandersetzen muss, sondern das Treffen einfach ablehnen kann.
Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ein solches Treffen zwischen A und den Hinterbliebenen seines Opfers echte Konsequenzen für A hätte. Vermutlich wird es gerne gesehen, wenn der Täter sich einsichtig zeigt und sich entschuldigen möchte. Zum einen kann er das gar nicht, viele wollen das auch gar nicht und zum anderen kann ein solches Treffen auch nicht erzwungen werden. Zum Teil wäre A da einfach auch von der Entscheidung von B abhängig und allein deshalb glaube ich nicht, dass dieses Treffen einen echten Einfluss auf A haben wird.
Ich würde mich unter bestimmten Umständen schon mit dem Täter treffen, aber sich nicht, um ihm eine Amnestie zu erteilen. Das Gegenteil wäre der Fall. Als Angehöriger würde ich einem Täter, der einen von mir geliebten Menschen umgebracht hat, sicher nichts Gutes wünschen und ich hätte auch kein Verständnis für die Begründungen, die der Täter vielleicht liefert. Auch Entschuldigungen finde ich in einem solchen Fall eher wertlos. Ich denke aber grundsätzlich, dass man sich nicht entschuldigen kann, für nichts, weil eine Entschuldigung nichts an der Situation ändert, für die man sich entschuldigen möchte. Würde ich mich mit dem Täter treffen, dann nur, wenn ich wüsste, dass er vielleicht psychisch labil ist und einer solchen Konfrontation nicht standhalten würde. Ein Treffen wäre auch denkbar, wenn ich darin für mich einen Vorteil sehen würde. Ansonsten würde ich das auf jeden Fall ablehnen.
Ich kann es auch nicht verstehen, dass diese Auflage erteilt wurde, ohne es vorher mit B zu besprechen. Sicher ist es nicht verkehrt, wenn der Täter sich entschuldigen möchte, aber dann doch nicht, weil es eine Bewährungsauflage ist, sondern nur aus freien Stücken. Ich kann B jedenfalls gut verstehen, dass er dieses Treffen nicht möchte, ich denke, dass ich das auch nicht wollen würde. Ich würde das auch dem Bewährungshelfer so mitteilen. Zu dem Treffen mit dem Täter kann man den Angehörigen des Opfers doch sicher nicht zwingen.
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