Alkoholismus und Klausel im Arbeitsvertrag

vom 14.09.2012, 23:28 Uhr

Herr A. ist trockener Alkoholiker. Nun hat er sich auf eine neue Stelle beworben. Im Vorstellungsgespräch wurde er gefragt, ob er irgendwelche Erkrankungen hat. Da sagte er, dass er Alkoholiker ist, aber schon lange trocken ist.

Herr A. hat die Anstellung bekommen. Im Arbeitsvertrag ist allerdings eine Klausel, die besagt, falls Herr A. rückfällig wird, wird er fristlos gekündigt. Ist diese Klausel zulässig? Immerhin ist Alkoholismus ja eine anerkannte Erkrankung. Bei anderen Erkrankungen gibt es ja auch keine Klauseln im Arbeitsvertrag.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Arbeitgeber kann ihn nicht fristlos kündigen, wenn er rückfällig wird. Diese Klausel ist nicht rechtens. Bei uns in der Familie haben wir auch so einen Fall gehabt und die Person wurde rückfällig. Der Arbeitgeber muss einer Therapie zustimmen, damit der Arbeitnehmer das Problem beheben kann. Wenn Herr A. diese Therapie nicht annimmt, dann hat der Arbeitgeber das Recht ihn zu kündigen. Wenn er allerdings die Therapie annimmt, dann ist er nicht kündbar!

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke auch, dass diese Klausel so nicht durchsetzbar ist. Natürlich wäre es nicht schön, wenn die Person wieder rückfällig würde, aber solange es seine Arbeitsleistung, seinen Kontakt mit Kunden und Kollegen nicht negativ beeinflusst, wird der Chef schlechte Chancen haben, seinen Mitarbeiter zu entlassen. So lange also das Trinken reine Privatangelegenheit wäre und die Arbeit in keinster Weise beeinflusst, kann kein Chef jemanden kündigen. Was Anderes wäre es natürlich, wenn Herr A. sturzbetrunken zur Arbeit erschiene und seine Arbeit deswegen nicht oder schlechter erledigen könnte. Dann müssen aber trotzdem vor der Kündigung noch Abmahnungen ausgesprochen werden.

Meiner Meinung nach ist das schon eine Art Diskriminierung. Man muss sich nur einmal vorstellen, Herr A. muss Schmerztabletten nehmen und die hätten eine benebelnde Wirkung, der Chef sieht das und will direkt kündigen. Da kann aus einer Vermutung schnell mal eine Kündigung resultieren.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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