Kündigungsrechte bei Teilerfüllung der Leistung
A besitzt seit mehr als zwei Jahren einen Surfstick. Damals hatte A eine Flatrate abgeschlossen, welche keinerlei Begrenzungen hatte. Diese wird vom Vertragspartner mittlerweile nicht mehr angeboten und der Vertrag von A wurde einfach in eine solche begrenzte Flatrate umgewandelt.
Allerdings hat dies A erst erfahren, als A wegen der geringen Surfgeschwindigkeit beim Anbieter um Problemlösung bat. A hat nun darauf hingewiesen, das ja ein Tarif angeschlossen wurde, welcher keinerlei Begrenzungen beinhaltet und um Freischaltung der vollen Surfgeschwindigkeit gebeten.
Aber hat A ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Verträge einfach so und vor allem ohne jegliche vorherige Information geändert werden? Denn A ist auf die volle Leistung aus beruflichen Gründen angewiesen und müsste sonst diesen Vertrag noch bis zum Herbst diesen Jahres bezahlen, wenn keine Sonderkündigungsrechte bestehen. Diese sind in den AGB nämlich nur dem Anbieter eingeräumt, wenn A die anfallenden Gebühren nicht mehr bezahlen würde.
Doch A ist eben der Meinung, das der Anbieter hier falsch handelt, da laut dem abgeschlossenen Vertrag eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit ausschließt, wenn ein bestimmte Datenvolumen überschritten ist.
Zumindest besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht und ein Widerspruchsrecht. Wurde A denn schriftlich eine Änderung der AGB mitgeteilt ? Nach der Mitteilung gibt es immer eine Frist in der man Widerspruch einlegen kann. Der Anbieter entscheidet dann, ob er den Vertrag zu den alten Bedinungen fortsetzen will oder nicht.
Gleichzeitig bekommst du auch die Möglichkeit deinen Vertrag zu kündigen. A sollte auf jeden Fall sofort einen Widerspruch schicken und darauf hinweisen, dass der Vertrag zu beenden ist, wenn er nicht wie bisher fortgeführt wird!
A hat diesbezüglich keine Mitteilung bekommen. Weder per Post noch per Email. Das der Vertrag so geändert wurde, das eben nach Verbrauch einer gewissen Datenmenge nun die Surfgeschwindigkeit gesenkt wird, hat A nur durch die Anfrage beim Kundendienst erhalten. Denn A hatte ein technisches Problem dahinter vermutet und daher um Hilfe beim Kundendienst gebeten.
Ist sich A denn wirklich sicher, dass ihm keine neuen AGB zugesandt wurden? Dies passiert ja auch häufig per Mail und es passiert dann schon ab und an, dass diese vom Spam-Filter geschluckt werden, wenn zufällig aus ähnlicher Quelle Spam gesendet wird und ist in der Vergangenheit auch schon häufiger verschiedenen großen Providern zum Verhängnis geworden.
Dann sollte A beim Provider schriftlich die Wiederherstellung der ursprünglichen Leistung fordern und das mit Verweis darauf, dass A nie eine Änderung der AGB zugegangen ist. Hier kann man dann zumindest auf Kulanz hoffen.
Die Post an diese Emailadresse landet komplett im normalen Posteingang. Dort werden aber Mails gekennzeichnet, wo das Programm Spam vermutet. Die Mails vom Provider haben aber nie eine solche Kennzeichnung gehabt. Leider ist auch in den damaligen Vertragsunterlagen nicht ersichtlich, ob nun eine Begrenzung dabei war oder nicht. A hatte sich aber auf die Aussage des Verkäufers im Geschäft verlassen. Es steht also Aussage gegen Aussage.
Allerdings verzichtet A nun mit dem Surfstick auf den Besuch einer Webseite, welche halt sehr hohen Traffic verursacht hat und seit dem reicht das Datenvolumen immer aus.
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