Arbeitsbeginn verschoben - Stunden nachträglich abgezogen

vom 13.09.2012, 19:54 Uhr

A arbeitet mittlerweile schon einige Zeit für B. Offiziell macht der Betrieb immer erst um acht Uhr auf. Doch A kam jeden Tag früher und arbeitete schon ein wenig vor. Wenn er das machte loggte er sich am Computer in einem Programm ein, so dass die Arbeitszeit erfasst werden kann. Das war für B nie ein Problem. Er wusste es und hat nie etwas dagegen gesagt. Nun hat B plötzlich das System der Software umgeändert. Nun zählt diese Software erst ab acht Uhr die Zeit, die A arbeitet.

Eigentlich ist das für A kein Problem, wenn der Arbeitgeber nun den Arbeitsbeginn auf acht Uhr legt. Allerdings ist es so, dass alle Zeit, die A in dem Betrieb vor acht Uhr gearbeitet hat verschwunden. Nun möchte B, dass A diese Arbeit nach holt.

A hat die Stunden ja eigentlich geleistet und findet das nicht fair. Was würdet ihr davon haltet, wenn die ganzen Stunden von A nun verschwunden sind und nachgeholt werden müssten? Muss A das wirklich machen oder zählen die Stunden, die er zuvor gearbeitet hat? Denn A ist ja davon ausgegangen, dass diese Stunden zählen und hat dann auch in dieser Zeit wirklich gearbeitet.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Arbeitet denn A auch bis zum regulären Feierabend oder macht A entsprechend früher Schluss? Wenn A ab 8 Uhr seine regulären Stunden ableistet, frage ich mich, warum etwas nachgearbeitet werden soll. Sollte natürlich A schon um 7.30 Uhr beginnen und am Ende dann auch die halbe Stunde früher gehen, dann hat B schon ein Anrecht darauf, dass die Zeit nachgeholt wird.

Wenn der Arbeitsbeginn eben 8 Uhr ist, dann ist es allein die Angelegenheit von A, wenn er früher beginnt. Deswegen hat er aber kein Recht seine Arbeitszeit am Feierabend zu kürzen. Arbeitet A dagegen die volle Zeit ab 8 Uhr, so wäre die Zeit vorher als Überstunden anzusehen und da kann B keine Nacharbeit verlangen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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