Aufstellung von Kinderspielgeräten - Vermietererlaubnis?

vom 08.09.2012, 20:59 Uhr

A wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit Gartennutzung. In dem Haus wohnen 3 Parteien mit Kindern. Diese Familien würden gerne ein paar Spielgeräte in den Garten stellen, der zur gemeinsamen Nutzung des gesamten Hauses ist. Es soll eine Schaukel, ein Sandkasten und eventuell eine Rutsche sein. Die Kosten wollen die Mietparteien mit den Kindern selber übernehmen und auch den Aufbau.

Braucht man für so eine Gartengestaltung die Erlaubnis des Vermieters oder können die Parteien in dem Garten, der laut Mietvertrag ein Gemeinschaftsgarten ist, diese Spielgeräte einfach aufstellen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es kommt darauf an, wer Eigentümer des Hauses ist. Denn wenn jede Wohnung einen eigene Eigentümer hat, muss jeder einzeln zustimmen, da es das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer betrifft. Wenn alles Wohnungen von einem Vermieter verwaltet werden, dann einfach an ihn wenden. Denn eine Zustimmung wird in diesem Fall zwingend benötigt.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei kleinen Spielgeräten, die nicht fest installiert werden müssen, hatte unser Vermieter gesagt, dass wir ihn nicht vorher fragen brauchen. Alles was größer ist und fest installiert werden muss, wie zum Beispiel einbetoniert, hätten wir vorher die Erlaubnis einholen müssen. Wenn ihr euch unsicher seid, oder die Spielgeräte eine sehr große Nutzungsfläche haben, würde ich sicherheitshalber beim Vermieter mal nachfragen. Da ihr anscheinend euch zusammen tun wollt, ist ja von der Seite her alles geklärt und es reicht auch aus, wenn einer von euch anruft und nachfragt.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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