Privatinsolvenz und Erbe der Kinder

vom 12.09.2012, 07:36 Uhr

A musste privat und beruflich Insolvenz anmelden. A hat zwei Söhne, welche beim Vater leben und eine Mutter, welche ein Haus besitzt. Die Mutter ist über 70 Jahre und hat erst im Frühjahr ihren Mann verloren. Nun überlegt sie, ob man per Testament regeln kann, dass gleich die Enkel erben. Sie will damit vermeiden, dass das Haus, welches die Tochter A allein erben würde, dann in die Insolvenzmasse fällt.

Gibt es da eine Möglichkeit, dass man die Tochter komplett außen vorlässt? Wenn ja, wie sehe es mit dem gesetzlichen Pflichtteil aus? Könnte A bei eintreten des Erbfalls darauf verzichten oder muss sie annehmen, weil ja Gläubiger vorhanden sind?

Oder wäre es sinnvoller, wenn das Haus per offiziellen Kaufvertrag an die Enkel geht? Eine Schenkung kann ja schnell zum Erbe werden, wenn man einfach den Besitz an die Enkelsöhne überschreiben würde. Ein Verkauf wäre doch von niemanden anfechtbar, oder?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Soweit wie ich das weiß, kann sie zwar die Enkel als Erben eintragen lassen, aber der Tochter steht dennoch ein Pflichtteil zu. Ich denke mal wenn die Gläubiger das mit bekommen haben, dann werden sie darauf bestehen, dass sie sich das Erbe auszahlen lässt. Verzichten wird sie wohl nicht können, da sie damit ja die Schulden weiter titulieren könnte. Klüger wäre es vielleicht zu Lebzeiten das Haus gleich an eine bestimmte Person überschreiben zu lassen, so kann man dann nichts weiter vererben, wenn nichts vorhanden ist.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich kann alkalie1 nur zustimmen. Zu Lebzeiten das Haus zu übertragen wäre das sicherste. Jedoch hier auf die Freibeträge achten. Man kann, wenn ich mich nicht irre, pro Jahr ein Teil des Gebäudes in gewissem Wert den Enkeln überschreiben ohne das Schenkungssteuer anfällt. Am besten sollte die Mutter von A mal bei einem Steuerberater o.ä. vorbeischauen.

» Schlag » Beiträge: 96 » Talkpoints: 40,57 »



Ihr bedenkt dabei aber, dass aus einer Schenkung auch schnell ein Erbe werden kann. Ich meine die Hausbesitzerin ist über 70 Jahre alt und kann auch innerhalb der nächsten zehn Jahre versterben. Und dann ist es ein Erbfall, wo wieder die Tochter ins Spiel kommt. Und eben diese Tochter soll nichts bekommen, weil sie für ihre verbockten Finanzen selbst gerade stehen soll.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ein Verkauf ist sicherlich nicht anfechtbar. Wenn aber im Kaufvertrag eine Summe von zum Beispiel einem symbolischen Euro steht, kann man den Kaufvertrag später mit Recht anzweifeln. Sollte der Kaufvertrag über eine realen Wert (sagen wir von fiktiven 100.000 Euro) sein, wird man nach dem Tod der Erblasserin natürlich nach dem Betrag eventuell suchen.

So weit ich das weiß, gibt es aber auch die Möglichkeit, den Pflichtteil bereits zu Lebzeiten der Erblasserin aus zu bezahlen. Sprich die Mutter soll an ihre verschuldete Tochter den Pflichtteil ausbezahlen. Dann dürfte sie nach dem Tod der Mutter auch keine Ansprüche mehr haben. Das sollte man aber auf alle Fälle rechtlich absichern.

Der Pflichtteil steht der Tochter auf alle Fälle zu. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, in denen man den Pflichtteilanspruch aus hebeln kann. Da müsste die Tochter die Mutter schon versucht haben zu töten.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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