Welches Strafmaß erwartet Raubkopierer?

vom 10.09.2012, 21:11 Uhr

Neulich habe ich einen Spruch gehört, der besagt, dass ein Raubkopierer härter bestraft wird als ein Kinderschänder oder Vergewaltiger. Ich kann sowas nicht glauben, wenn ich sowas lese, weil ich einfach kein Verbrechen, außer Mord, schlimmer finde, als dass man eine Frau vergewaltigt oder einem Kind etwas antut.

Welches Strafmaß erwartet denn den Raubkopierern? Ist das wirklich so ein hartes Strafmaß? Warum wird das Raubkopieren so hart bestraft? Kennt ihr jemanden, der wirklich so hart bestraft wurde?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ein Vergewaltiger oder Kinderschänder geringer bestraft wird als ein Raubkopierer ist ein Märchen welches immer wieder mal im Internet verbreitet wird um entsprechend Stimmung zu machen. Dieses ist aber grundsätzlich so nicht richtig, wobei es sicherlich Ausnahmen gibt in denen dieses trotzdem vorkommen kann.

Ein Raubkopierer kann mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahre bestraft werden. Diese Regelung gilt aber für kommerzielle Raubkopierer, was der klassische "ich zieh mir ein paar Lieder aus dem Internet" User nun mal nicht ist. Ein solcher kommt meist mit einer Geldstrafe davon, da es eben hier auch keine Mindeststrafe gibt.

Im Gegenzug gilt bei einer Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 6 Monaten und geht bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug. Er wird also immer ins Gefängnis gehen, wobei das Strafmaß dann entsprechend Spielraum hat.

Somit ist es theoretisch natürlich Möglich das ein Raubkopierer wenn er einen entsprechend großen Rind aufgebaut hat und hier seine Kopien vertreibt für 5 Jahre ins Gefängnis geht und Zeitgleich einer nach einer Vergewaltigung nur 6 Monate aus welchen Gründen auch immer er so niedrig bestraft wird. Dieses sind aber die Extrem Beispiele und nicht "Daily Business".

Ob dieses so richtig ist oder nicht möchte ich persönlich nicht beurteilen, aber dafür gibt es ja Richter und Anwälte!

» Flasssh » Beiträge: 373 » Talkpoints: 9,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wie das in Deutschland betraft wird, weiß ich nicht. Es hängt bestimmt auch mit der Dauer der Verfehlungen, der Weitergabe und dem Umfang der Daten ab. Aber in Amerika sind die Strafmaße drastisch. Es stand ja erst kürzlich in der Zeitung, dass eine Student, der zur Zeit des Vergehens 16 Jahre alt war, umgerechnet zu einer halben Million Euro Strafe verurteilt worden ist. Ich finde dieses Strafmaß sehr unangemessen. Aber die Amerikaner haben da eher die Abschreckungssichtweise bei solchen Taten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ampelmännchen hat geschrieben:Neulich habe ich einen Spruch gehört, der besagt, dass ein Raubkopierer härter bestraft wird als ein Kinderschänder oder Vergewaltiger.

Das ist sicher einer der dümmsten Stammtischparolen bzw. Vorwürfe an das Rechtssystem, welches man vorbringen kann. Ich kenne solche Sätze höchstens im Umfeld von Rechtsextremisten (die sich dann als Schützer deutscher Kinder aufspielen) oder aber von Anhängern der Lynchjustiz.

Ampelmännchen hat geschrieben:Ich kann sowas nicht glauben, wenn ich sowas lese, weil ich einfach kein Verbrechen, außer Mord, schlimmer finde, als dass man eine Frau vergewaltigt oder einem Kind etwas antut.

Ich würde niemals versuchen wollen, einzelne Taten als "schlimmer" einzustufen, als andere. Auch so eine Katalogisierung ist eher "unklug" (genauer: sehr dumm). Denn jede Straftat ist einzeln zu bewerten und die Opfer einzelner Taten werden ihre eigene Sicht der Dinge haben. Deshalb wird jeder Fall auch immer als Einzelfall abgeurteilt! Um vielleicht ein Beispiel zu nehmen: für die Hinterblibenen (auch für das Opfer) ist ein Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge sicher nicht "weniger schlimm" als ein Mord.

Ampelmännchen hat geschrieben:Welches Strafmaß erwartet denn den Raubkopierern? Ist das wirklich so ein hartes Strafmaß? Warum wird das Raubkopieren so hart bestraft?

Was verstehst du unter einem harten Urteil? Was erwartest du hier? Und vor allem: was ist ein Raubkopierer? Wenn auf dem Schulhof jemand eine CD weiter gibt, dann ist dies ein Fall - wenn aber jemand über ein Shopsystem Europaweit unbefugt Software von Dritten vertreibt, ein andere Fall. In beiden Fällen haben wir wohl einen Raubkopierer. Aber das Strafmaß dürfte sich in beiden Fällen signifikant unterscheiden.

Ampelmännchen hat geschrieben:Kennt ihr jemanden, der wirklich so hart bestraft wurde?

Jemandem wie Kim Schmitz (Kim Dotcom) droht z.B. eine lebenslange Haftstrafe in den USA. In der Bundesrepublik sind z.B. hier Raubkopierer für über drei Jahre ohne Bewährung in den Knast geschickt worden. In dem Fall (rund um den Fall "Kino.to") hier wieder gibt es eine Bewähungsstrafe.

Näheres kann man von der Content-Lobby-Seite hier finden. Wobei die Daten natürlich so dargestellt sind, dass sie einer Tendenz folgen. Es ist sicher keine neutrale Berichtserstattung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Man bekommt als Raubkopierer nicht schlimmere Strafen und eine solche Behauptung ist meiner Meinung nach absoluter Nonsinns. Man bekommt bei einer Vergewaltigung bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe und bei einer Raubkopie bis zu 5 Jahren Strafe.

Bei der Strafbemessung spielt auch immer der zu entscheidende Fall hinein und deswegen kann es sein, dass ein Raubkopierer auch mal mehr Strafe bekommt als ein Vergewaltigter oder Kinderschänder. Das ist ja aber nicht der Normalfall und deswegen würde ich solche Aussagen nicht treffen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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