Erwerbsunfähig, berufsunfähig - alles das Gleiche?

vom 10.09.2012, 09:51 Uhr

Ich habe mich neulich mit einem Kollegen unterhalten, weil ein anderer Kollege einen Unfall hatte und nun berufsunfähig ist. Mein Kollege meinte, dass er wohl erwerbsunfähig ist. Ein anderer Kollege meinte, dass er arbeitsunfähig ist. irgendwie klingt das ja alles gleich. Wenn man arbeitsunfähig ist, kann man nicht arbeiten und auch keinen Erwerb erzielen und auch seinem Beruf nicht nachgehen. Es steckt ja dann alles in allen Wörtern.

Wer kann mir den genauen Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erklären. Welcher gravierende Unterschied ist dabei?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Erwerbsunfähig ist man, wenn man auf nicht absehbare Zeit in keinem Beruf mehr nennenswert arbeiten kann. Berufsunfähig ist man, wenn man keinen Beruf mehr ausüben kann, der der Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten entspricht. Arbeitsunfähig ist man, wenn man auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten kann, weil man zum Beispiel eine Grippe hat.

Die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente hängt von den bisherigen Einzahlungen in die Sozialversicherung ab, bzw. vor der privaten Versicherung, die man abgeschlossen hat. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist in der Regel höher. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bei Angestellten die ersten sechs Wochen das Gehalt, danach zahlt die Krankenversicherung weiter.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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