Gehaltszahlungen wenn der Arbeitgeber krank ist

vom 09.09.2012, 15:11 Uhr

Herr A. arbeitet in einem kleinen Betrieb. In der Regel übernimmt der Chef selbst oder seine Sekretärin die Lohnzahlungen. Momentan ist der Chef aber schwer erkrankt und fehlt schon längere Zeit im Betrieb. Die Sekretärin ist leider auch erkrankt. Ansonsten läuft der Betrieb reibungslos. Allerdings warten alle Angestellten noch auf ihren Lohn für August.

Bisher kamen die Gehälter immer sehr pünktlich. Auch sonst ist Herr A. mit seinem Arbeitgeber sehr zufrieden. In der Regel ist es ja allgemein so, dass man sein Gehalt ja bis zum 3. des Folgemonats auf dem Konto haben sollte und das auch einklagen kann. Herr A. weiß aber nicht wirklich, wie es in seinem Fall nun aussieht, da ja alle zuständigen Personen für die Gehaltsüberweisungen im Krankenstand sind. Sollte Herr A. trotzdem umgehend rechtliche Schritte gehen? Wie würdet ihr euch verhalten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich bezweifle jetzt mal, dass der Chef und seine Tippse gleichzeitig komplett im Koma liegen. Ich würde einfach mal Kontakt aufnehmen und fragen, ob nicht einer von beiden vielleicht von zu Hause aus wenigstens ein paar Abschlagszahlungen auslösen kann, so dass die Mitarbeiter wenigstens ihre laufenden Kosten decken können.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Fugasi hat geschrieben: In der Regel ist es ja allgemein so, dass man sein Gehalt ja bis zum 3. des Folgemonats auf dem Konto haben sollte und das auch einklagen kann.

In der Regel ist es doch eher so, dass man einen Termin im Arbeitsvertrag hat, da die Löhne und Gehälter in der Regel erst nach Ablauf des Monats für den zu zahlen ist berechnet werden und unter Beachtung möglicher Laufzeiten der Lohn oder das Gehalt dann oft genug gar nicht am 3. des Folgemonats auf den Konten der Angestellten sein kann.

Gerade in dem beschriebenen Fall würde ich nicht sofort zu rechtlichen Mitteln greifen. Wenn man weiß, dass beide sonst zuständigen Mitarbeiter im Krankenstand sind, würde ich zunächst das Gespräch suchen, denn wenn es bisher keine Probleme gab, dann ist die Frage, ob es denn Absicht ist, dass nicht pünktlich gezahlt wurde. In diesem Fall vermutlich eher nicht.

Sollte das nichts fruchten, dann sollte der Arbeitgeber schriftlich aufgefordert werden, die ausstehenden Löhne und Gehälter zu zahlen. Hier sollte nicht nur der Termin angegeben werden sondern auch die Höhe des Gehalts als Bruttobetrag. Erst, wenn das nichts bringt, ist der Weg über Anwalt und Gericht anzuraten, da dieser ja auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ein Chef, auch in einem kleinen Betrieb, hat in der Regel einen Stellvertreter oder jemand, der sich darum kümmert. In dem Fall liegt die Sekretärin nun auch flach, aber einen Ansprechpartner muss es dennoch geben. Und an den sollte man sich wenden. Ansonsten weiß man ja, dass die verantwortlichen Personen sich gerade nicht kümmern können, auch, wenn sie sich kümmern wollten und da würde ich vorerst auch die Füße still halten. Natürlich ist es selbst blöd, weil man Ausgaben hat und Fixkosten, die gezahlt werden müssen, aber wenn man sich vielleicht ein kleines Polster angelegt hat, kann man sich damit vorerst aushelfen.

Die Regelung bis zum 3. Tag des Folgemonats kenne ich auch nicht, da zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Gehälter ausgezahlt werden müssen. Mir ist da zwar im Hinterkopf auch ein Zeitraum von bis zu vierzehn Tagen im Kopf, aber man müsste in Erfahrung bringen, ob es auch bei Erkrankungen der Fall ist.

Rechtliche Schritte sollten meiner Meinung nach hier nur dann gegangen werden, wenn Chef/ Sekretärin wieder im Betrieb sind, aber keine Anstalten machen, die Gehälter zu überweisen. Und für das nächste Mal sollte man einen oder zwei Stellvertreter benennen, der dann auch in solchen Situationen einspringen kann.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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