Adoption und Erben von Großeltern/anderen Verwandten

vom 09.09.2012, 15:44 Uhr

Herr B. hat das Kind seiner Frau B. adoptiert, welches sie mit in die Ehe gebracht hat. Wie sieht das aber nun mit der Erbberechtigung aus? Vor der Adoption war das Kind ja erbberechtigt beim leiblichen Vater. Erbt das Kind weiterhin, auch wenn es von Herrn B. adoptiert wurde? Wie sieht es mit der Erbberechtigung bei weiteren Angehörigen aus? Wenn nun der leibliche Vater verstirbt und seine Mutter erst später stirbt, wäre ja das Kind vor der Adoption erbberechtigt gewesen. Ist es auch nach der Adoption noch erbberechtigt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn jemand ein Kind adoptiert, dann hat der leibliche Vater in der Regel keine Stellung mehr. So ist das Kind nicht mehr erbberechtigt, zumindest nicht bei dem leiblichen Vater. Das kommt erst zum Einsatz, wenn keine anderen Verwandten vorhanden sind. Bei der Adoption hat das Kind bei Herrn B. volles erbrecht. Es wird vor Gericht genauso angesehen wie das leibliche Kind, sodass es auch bei allen anderen verwandten dann als erbberechtigt ist.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Der leibliche Vater und dessen Familie haben nach einer Adoption kein verwandtschaftliches Verhältnis mehr. Demzufolge kann auch das Kind nichts mehr einfach so erben. Dazu müsste dann ein Testament vorhanden sein, welches das Kind begünstigt. Allerdings wird es dann steuerlich auch so behandelt, als wenn nie miteinander verwandt gewesen ist.

Wobei dann auch noch andere gesetzliche Erben ihre Ansprüche anmelden können. Und dann hat das Kind einen Berg Probleme, wo man vor der Adoption hätte man darüber nachdenken sollen, was noch zu beachten ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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