Minderjährige Mutter- wer bekommt das Sorgerecht?
Mädchen M. ist 15 Jahre alt und lebt in einem Kinderheim, da die Mutter mit der Erziehung überfordert war. Zwischen den beiden besteht aber regelmäßig Kontakt.Mädchen M. ist von ihrem Freund F., der bereits volljährig ist, schwanger.
Die Mutter von Mädchen M. freut sich darauf Großmutter zu werden. Da die Tochter noch nicht volljährig ist, würde sie gerne das Sorgerecht haben und das Enkelkind zu sich nehmen. Der Vater des Kindes, Herr F. wäre aber auch bereits volljährig und könnte das Sorgerecht ja an sich auch bekommen.
Wem steht das Sorgerecht nun zu? Das Mädchen M. das Sorgerecht nicht bekommen wird, so lange sie minderjährig ist, ist einleuchtend. Da aber der leibliche Vater des Kindes bereits volljährig ist, müsste ihm doch das Sorgerecht zustehen? Oder hat die Mutter von Mädchen M. ebenfalls die Chance auf das Sorgerecht?
In diesem Fall wird das Jugendamt entscheiden, beziehungsweise das Vormundschaftsgericht. Dabei wird sowohl die werdende Großmutter als auch der werdende Vater ausführlich befragt. Erst dann wird entschieden, ob der Vater verantwortungsvoll und vom Kopf her erwachsen genug ist, für das Kind das Sorgerecht zu bekommen oder die Großmutter.
Nicht nur die geistige Fähigkeit spielt dabei eine Rolle, sondern auch die Lebensumstände. So ist es wichtig, ob jemand eine Arbeit hat, ein ordentliches zu Hause und vor allem, ob die Betreuung des Kindes gesichert ist. Diese Faktoren spielen alle eine Rolle, damit entschieden kann, wer das Sorgerecht bekommt. Es kann auch ein vorläufiges Sorgerecht ausgesprochen werden, bis die werdende Mutter volljährig ist und dann das Sorgerecht erhalten kann.
Das Sorgerecht wird in solchen Fällen nach dem Wohl des Kindes entschieden und muss unter Umständen gerichtlich geklärt werden, wenn keine Einigkeit erreicht wird. Das Jugendamt nimmt die Sache auf jeden Fall in die Hand und vermittelt. Das Sorgerecht kann auch über eine Vormundschaft das Jugendamt bekommen.
In einem solchen Fall wird vorerst das Jugendamt das Sorgerecht bekommen. Denn sie haben es ja schon über die werdende Mutter, da diese nicht im Elternhaus lebt, sondern in einer staatlichen Einrichtung. Großmutter, wie auch Vater des Kindes können einen entsprechenden Antrag stellen. Allerdings sehe ich da hier die Aussichten als nicht sonderlich gut an.
Denn die potentielle Großmutter war mit der eigenen Tochter schon überfordert und wird es wohl auch heute noch sein. Denn das Mädchen wohnt ja nicht grundlos noch immer im Heim. Auch der Vater wird da schlechte Chancen haben, denn die geistige Reife fehlt ihm eindeutig. Wenn er diese hätte, wäre jetzt kaum ein Kind unterwegs. Und je nach Zeugungszeitpunkt wird der Erzeuger wohl auch noch mit anderen Problemen rechnen dürfen.
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