Darf die Polizei Eltern warnen?

vom 09.09.2012, 15:20 Uhr

Die Jugendlichen A. und B. haben Unsinn gemacht und stecken nun in polizeilichen Ermittlungen. Die Eltern von A. sind um ihren Sohn sehr bemüht und versuchen zu helfen. Deshalb stehen sie auch in engerem telefonischen Kontakt mit den Ermittlungsbeamten.

Nun wurden die Eltern von A. von einem Polizisten darauf hingewiesen, dass B. kein guter Umgang sei, da sein Bruder bereits ebenfalls Strafffällig sei. Dürfen die Polizisten solche Warnungen aussprechen? Verstoßen sie da nicht gegen den Datenschutz? Kann man das eventuell auch als üble Nachrede bezeichnen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn es Fakten sind, dann kann durchaus geäußert werden, dass man sich von dieser Person oder sogar Familie fern halten kann. Üble Nachrede ist es erst dann, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Die Polizei ist "Dein Freund und Helfer" und sie werden sicher versuchen, alles daran zu setzen, dass zumindest die eine Person nicht mehr in Schwierigkeiten geraten wird.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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