Gebührenverteilung im Rücklastschriftverkehr

vom 06.09.2012, 21:05 Uhr

Bei einer Rücklastschrift fallen ja in der Regel Gebühren an. Die Banken oder Sparkassen holen sich diese Gebühren ja doch irgendwoher. Wenn man eine Rücklastschrift veranlasst, weil Geld zu Unrecht abgebucht wurde, wie sehen da eigentlich die Gebühren aus? Wie werden die Gebühren verteilt? Muss dann derjenige die Gebühren zahlen, der zu Unrecht das Geld abgebucht hat oder muss derjenige die Gebühren zahlen, der die Rücklastschrift veranlasst hat?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also üblicherweise hat meines Wissens nach der Verursacher die Gebühren zu zahlen. Also wenn zu unrecht abgebucht werden sollte bleibt der "Einziehende" auf den Kosten sitzen. Wenn die Abbuchung aber gerechtfertigt war und du nur kein Geld auf dem Konto hattest und es nun deshalb zurückgeht, dann müsstest du im Normalfall die Kosten auch tragen. Jedoch sind hier viele Unternehmen kulant, wenn man mit Ihnen spricht.

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