Wie privat Geld "eintreiben" ?

vom 05.09.2012, 13:32 Uhr

A hat sich von einem Jahr von B Geld geliehen. Es gibt ein Schuldschein, wo drauf steht, dass B seinem Freund A das Geld für ein Jahr zur Verfügung stellt und es B nach einem Jahr zurückzahlt. A meint, dass er das Geld zur Zeit nicht hat. Aber B hat sich darauf verlassen und das hat er auch A gesagt. Die Freundschaft ist durch das Geld schon fast kaputt. Denn A lässt einfach nicht mit sich reden. Es sind 250 Euro und dieses Geld ist für B auch viel Geld.

Mittlerweile ist es B auch egal, ob diese Freundschaft ganz kaputt geht und will nur noch sein Geld haben. Was kann B machen um sein Geld zurück zu bekommen ohne noch mehr Geld auszugeben? Muss B sich einen Anwalt nehmen oder geht das auch ohne Anwalt? Welche Schritte sollte B gehen?

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Was viele Menschen leider nicht wissen ist, dass es die Möglichkeit eines elektronischen Mahnbescheids gibt. Mithilfe von Google und der Eingabe des Bundeslandes, kommt man sofort auf die Seite. Dort muss man die wichtigsten Daten eingeben, ähnlich wie eine Klage, nur dass man das nicht begründen muss. Auch muss man Kosten zahlen, die jedoch in der Regel vom Schuldner dann übernommen werden, außerdem sind die Kosten sehr gering.

Dann muss man das Formular mit einem speziellen Code ausdrucken und es an das Zentrale Mahngericht schicken. Die kümmern sich darum und stellen dem Schuldner die Unterlagen zu. Reagiert dieser nicht, erhält man automatisch ein Urteil. Mit diesem Urteil kann man dann den Gerichtsvollzieher anrufen und dieser "treibt" das Geld ein durch Pfändung z.B.

Erhebt der Schuldner jedoch Widerspruch, geht das ganze im Fall von 250 € vor das Amtsgericht. Vor dem Amtsgericht besteht keine Anwaltspflicht und da sogar ein Schuldschein vorliegt, sollte es kein Problem sein auch auf diesem Weg zu dem Urteil zu kommen.

Von anderen wie "privaten" Geldeintreibern würde ich Abstand nehmen, denn dann ist man selbst ganz schnell vor Gericht wegen Nötigung.

» blumenmädchen<3 » Beiträge: 125 » Talkpoints: 4,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also mein Tipp wäre nochmal mit A zu reden. Klar, wenn er nicht 250€ zur Hand hat kann er die nicht zahlen. Da bringt B auch ein Mahnbescheid herzlich wenig. Das würde die Freundschaft nur endgültig zerstören.

Ich würde A fragen was er monatlich aufbringen kann. Vielleicht kann er 10,20 oder 50€ pro Monat schon vom Mund absparen. So könnte er innerhalb von 5 oder mehr Monaten es nach und nach abzahlen. Klar ist es schöner das Geld direkt bar auf die Kralle zu bekommen, aber wenn er es nicht hat, bringt auch der Anwalt oder Mahnbescheid nichts.

» Schlag » Beiträge: 96 » Talkpoints: 40,57 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^