Mit Schreckschusspistole Tiere verjagen?

vom 05.09.2012, 21:22 Uhr

A wohnt direkt im Wald, was natürlich bedeutet, dass A hier meistens seine Ruhe vor Auto oder sonstigem Lärm, wie man es aus größeren Städten gewöhnt ist, hat. Allerdings hat A auch immer wieder wilde Tiere, wie Wildschweine, in seinem Garten. Diese machen oft die ganze Nacht direkt vor seinem Haus Radau. Ebenfalls wühlen sie sich immer in A´s Garten und machen ihn so nicht gerade anschaulicher.

Das nervt A schon Jahre. Allerdings wurde es n letzter Zeit immer extremer. A hat mit dem Gedanken gespielt sich eine Schreckschusswaffe zuzulegen. Für den Erwerb einer solchen Waffe, muss man ja nur volljährig sein, was A ist. Allerdings ist A sich nicht ganz sicher, wann er mit einer solchen Waffe schießen dürfte, um Tiere zu verjagen.

A wohnt zwar ein Stückchen weiter weg. Dennoch würden es die nächsten Nachbarn wahrscheinlich hören und nicht unbedingt erfreut darüber sein, wenn A hier mitten in der Nacht durch die Gegend schießt oder was meint ihr dazu? Ebenfalls sind bei A´s Arbeitsstelle immer Tauben vor dem Büro. Wer jeden Tag neun Stunden lang eine Taube hört, weiß mit Sicherheit, wie sehr das einen aufregen kann. Es handelt sich dabei um ein Industriegebiet, in dem es so oder so immer laut ist. Denkt ihr, dass A auch dort mal hin und wieder einen Schuss ablassen könnte oder meint ihr, dass dies eventuell Konsequenzen haben könnte?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wenn ich so was höre, dann kann ich nur den Kopf schütteln. A soll sein Grundstück so sicher, dass die Tiere nicht hinkommen und er soll die Tiere in ihrem Terrain leben lassen. Wir Menschen nehmen den Tieren immer mehr Lebensraum und wollen sie auch noch verjagen, wenn sie in ihrem Lebensraum sind? Tauben verjagen, wenn sie gurren? Wo leben wir eigentlich, dass man Tiere verjagen muss, damit man in ihrem Gebiet leben dürfen.

A sollte sein Grundstück so sichern, dass keine Wildschweine hineinkommen und dann die Tiere in Ruhe lassen. Für eine Schreckschusspistole muss man, soweit ich informiert bin zwar keine Waffenbesitzkarte haben, aber da sie auch gefährlich sein kann, muss diese Waffe auf jeden Fall registriert werden. Dann kann A ja gleich mal fragen, ob er so ohne weiteres damit schießen darf.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich weiß wirklich selbst sehr gut, wie lästig bestimmte Geräusche werden können. Daher kann ich es zum Beispiel auch gut verstehen, dass A davon genervt ist, dass den ganzen Tag gurrende Tauben vor seinem Fenster sitzen, wenn er auf seiner Arbeitsstelle ist. Wildschweine möchte man natürlich auch lieber nicht im eigenen Garten haben. Ich habe zumindest einen ziemlichen Respekt vor diesen Viechern.

Dennoch sollte A die Idee mit der Schreckschusspistole ganz schnell wieder verwerfen. Ich kann Diamante da nur zustimmen. Wenn man sich als Mensch immer weiter an die Wälder heranwagt und den Lebensraum der Tiere einschränkt, muss man sich nicht darüber wundern, dass man in Kontakt mit Tieren gerät. Wenn das eigene Grundstück dann auch nicht gesichert ist, ist es logisch, dass sich Wildschweine und andere Tiere angezogen fühlen. Oft versuchen sie ja, in den Mülltonnen nach etwas Essbarem zu suchen.

Sinnvoll wäre es, das Grundstück mit einem stabilen Zaun einzuzäunen. Das sollte natürlich nicht so ein einfacher Lattenzaun sein, der beim Anschauen schon umfällt. Besser ist ein stabiler Metallzaun, der mit Fundamenten in der Erde verankert ist. Damit wäre das Wildschweinproblem zumindest gelöst. Auf der Arbeitsstelle wird sich A wohl mit den Tauben abfinden müssen. An manchen Gebäuden sind manchmal großflächige Netze angebracht, um alle Nischen abzudecken. Das ist aber sicher sehr teuer und wenn die Bausubstanz nicht durch Taubenkot Schaden nimmt, wird niemand ein solches Gitter bezahlen wollen.

Übrigens wird A sicher Probleme bekommen, wenn er herumballert. Beim ersten oder zweiten Mal denken die Leute sicher noch, dass jemand alte Silvesterböller aus dem letzten Jahr hochjagt. Irgendwann fällt es aber ganz sicher auf, was A da treibt. Dann wird A sicher Ärger bekommen, weil er einfach so (die genannten Gründe werden als Begründung nicht taugen) in der Gegend herumballert. A sollte sich dringend etwas anderes überlegen und darüber hinaus die Tiere in Ruhe lassen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Eine Schreckschusspistole darf nur mit gewissen Ausnahmen genutzt werden. So darf diese verwendet werden, wenn es sich um Notwehr handelt, was bei Wildschweinen wohl nicht der Fall ist. Darüber hinaus darf sie bei Rettungsübungen, bei Sportveranstaltungen beim Anfang und beim Ende der Veranstaltung. Bei Silvester darf man diese nur auf dem eigenen Hof nutzen. Ansonsten ist die Nutzung verboten, vor allem, um Tiere zu verjagen. Wenn das jemand mitbekommt, kann dieser Anzeige erstatten und das wird sehr teuer werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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