Papaurlaub und besondere Anschaffungen
Herr und Frau A. leben getrennt. Sie haben einen gemeinsamen Sohn, der bei seiner Mutter aufwächst. Der Vater zahlt Unterhalt, allerdings eher unregelmäßig. Nun soll das Kind mit dem Vater zwei Wochen in den Urlaub fahren. Das finden an sich auch alle drei in Ordnung.
Herr B. hat seiner Exfrau nun eine Liste gegeben, auf der steht, was sie für ihren gemeinsamen Sohn für den Urlaub einpacken soll. Unter anderem stehen dort auch Wanderschuhe einer besonderen Marke drauf. Der Junge geht sonst nicht wandern und hat keine Wanderschuhe. Allerdings sind feste Schuhe vorhanden.
Ist Frau A. nun verpflichtet, die gewünschten Wanderschuhe zu besorgen? Oder kann Frau A. davon ausgehen, Extraausgaben die für den Urlaub anfallen, hat Herr B. zu tragen?
Frau A muss keine extra Wanderschuhe anschaffen. Wenn der Vater darauf besteht, dann soll er die selbst kaufen. Solche Anschaffungen müssen halt nicht getätigt werden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Und das ist hier wohl eindeutig nicht der Fall, wenn sogar vergleichbares Schuhwerk vorhanden ist.
Ich denke, dass hier entweder ein Missverständnis vorliegt, dass mit der betreffenden Person (Kindsvater) am besten persönlich und nicht über eine Liste mit Dingen geklärt werden kann, oder aber die Kindsmutter ist nicht verpflichtet, Schuhwerk einer bestimmten Marke zu besorgen, wenn Schuhe, die ausreichen, bereits besorgt wurden.
Ich sehe es exakt so, wenn der Kindsvater da bestimmte Wünsche hat, die eine bestimmte Markenvorstellung beinhalten, sollte er dies selber anschaffen.
Zuerst mal hat die Mutter einen Anspruch darauf, dass der Vater regelmäßig seinen Unterhaltsverpflichtungen nach kommt. Der Elternteil, der den Unterhalt zahlt hat meines Wissens nach kein Anrecht darauf zu bestimmen, welche Marken oder Fabrikate der andere Elternteil kauft.
Es kann ja zum Beispiel auch sein, dass dem Kind die Schuhe der gewünschten Marke gar nicht passen? Zudem könnte der Vater ja auch kommen und theoretisch Schuhe fordern, die total überteuert sind. Mit welchem Recht? Welche Schuhe gekauft werden, das kann trotz geteiltem Sorgerecht der Elternteil alleine entscheiden, der die Schuhe kaufen möchte. Schließlich sind ein paar Schuhe keine lebensverändernde Anschaffung. Mir ist auch kein Gesetz bekannt, das Kindern ein Recht auf Markenkleidung und Markenschuhe zubilligt.
Mal ganz abgesehen davon halte ich die Ausgaben für seinen Urlaub mit dem Kind für sein Privatvergnügen. Er kann dem Kind ja gerne die Schuhe kaufen. Als Mutter würde ich in dem Fall da nichts kaufen. Da hat sicher keiner was dagegen. Genauso könnte er ja kommen und von der Mutter einen Teil des Unterhaltes zurück verlangen, weil das Kind bei ihm ist und er Essen kaufen muss. Das ist meines Wissens auch nicht üblich. Die Verpflegung in der Zeit ist die Aufgabe des Elternteils, bei dem das Kind sich aufhält.
Allerdings würde ich den Vater schriftlich rechtzeitig darauf hinweisen, dass die Schuhe nicht vorhanden sind und auch nicht die Kaufabsicht besteht. So kann er noch rechtzeitig reagieren und fehlende Ausrüstung besorgen.
Herr B hat nicht einmal Anspruch darauf, dass die Mutter des Jungen, Frau A, ihm die gewünschten Dinge einpackt. Herr B könnte diese selbst besorgen und auch bezahlen. Im Gegenzug dürfte er sie natürlich auch behalten und später verwerten. Da das in der Regel eher unsinnig ist, machen es die meisten getrennt lebenden Eltern aber doch so, dass das Elternteil, bei dem das Kind lebt, Kleidung und sonstige Dinge mitgibt, weil es davon meist auch genug hat, da diese Kleidung auch im Alltag benötigt wird. Herr B kann sich nun wünschen, dass Frau A diese Schuhe besorgt, aber verpflichtet ist sie nicht. Mit welchem Recht auch?
Übrigens hat diese Geschichte nun absolut nichts mit dem unregelmäßig gezahlten Unterhalt zu tun. Diese Information hat nichts mit den gewünschten Schuhen zu tun. Denn selbst wenn Herr B regelmäßig Unterhalt zahlen würde, so hätte er keinen Anspruch auf die gewünschten Schuhe.
Natürlich muss die Mutter jetzt keine neuen Schuhe kaufen. Ich denke hier liegt einfach ein Missverständnis vor, vielleicht hat der Vater die Wanderschuhe des Kindes gemeint, aber die Marke falsch notiert. Die Mutter muss nicht auf Verlangen des Vaters hin, neue Schuhe kaufen.
Die Mutter hat ein Anrecht auf den Unterhalt und kann diesen natürlich einfordern. Der Vater muss dem Kind also, wenn er unbedingt diese Schuhe haben will, sein eigenes Geld ausgeben. Ob man den Unterhalt nun einklagt oder nicht, muss man natürlich selber wissen, aber rein moralisch würde ich vom Vater erwarten, dass er sich zurückhält, wenn er nicht zahlt.
Nichts muss die Mutter, gar nichts! Sie muss weder die Wanderschuhe von einer bestimmten Marke kaufen, noch muss sie überhaupt ihrem Sohn Wanderschuhe mitgeben. Wenn der Vater wünscht, mit seinem Sohn eine Wanderung zu unternehmen und der Meinung ist, dass das Kind dazu besonderes Schuhwerk oder andere besondere Dinge benötigt, dann kann er selber dafür sorgen, dass das Kind diese Gegenstände bekommt. Sprich, er kann selber einkaufen gehen und dann natürlich auch alle Marken kaufen, die er für angemessen hält.
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