Elternzeit bei lesbischen Paaren

vom 02.09.2012, 22:57 Uhr

Frau A. und Frau B. sind schon langem ein Paar. Nun wollen sie eine kleine Familie werden und Frau A. wird schwanger. In einer Ehe mit Mann und Frau besteht ja die Möglichkeit, dass auch der Vater ein paar Wochen oder auch Monate in Elternzeit geht. Wie sieht das aber in einer lesbischen Beziehung aus? Kann da nur die leibliche Mutter Elternzeit nehmen? Oder kann auch die Partnerin Elternzeit nehmen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das kommt auf die Art der Beziehung an. Der Titel "nur Freundin" reicht leider noch immer nicht aus, damit die Beziehung einer "normalen" Partnerschaft gleichgestellt ist.

Sprich, nur dann wenn beide verpartnert (verheiratet) sind, kann auch die Freundin Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Ansonsten bestehen rechtlich gesehen nur Ansprüche seitens der leiblichen Mutter des Kindes. Diese kann dann in Elternzeit gehen und für 12 Monate Elterngeld beantragen.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es ist egal, ob es sich um eine lesbische oder schwule Partnerschaft handelt, bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kann die Elternzeit zum einen von der Person wahrgenommen werden, die die Personensorge hat. Das ist der leibliche Elternteil. Wenn der Lebenspartner auch in Elternzeit gehen möchte, dann wie schon geschrieben nur, wenn die Partnerschaft eingetragen ist. In diesem Fall müsste man also wissen ob Frau A und Frau B schon eingetragene Lebenspartner sind.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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