Geringfügige Selbständigkeit 400€ Basis Heimstudio
Endlich bin ich mit meiner Ausbildung fertig leider werde ich nur auf Teilzeit übernommen. Da ich aber seit circa 2 Jahren ein Hobby habe im Nageldesign - bin ich am überlegen mich auch geringfügiger Basis selbständig zu machen. Ich habe bei mir zu Hause bereits ein kleines professionelles Nagelstudio eingerichtet, außerdem bin ich am überlegen noch ein mobiles Studio für meinen Umkreis anzubieten. Jetzt ist mein Frage, auf was muss ich alles achten und was für Abgaben hab ich an den Staat?
Eine geringfügige Selbständigkeit auf 400 Euro Basis gibt es nicht. Es gibt eine geringfügige Beschäftigung auf dieser Basis, aber da muss man sich bei einem Arbeitgeber anstellen lassen. Was du vorhast, ist eine selbständige Tätigkeit. Dazu brauchst du unter anderem einen Gewerbeschein. Und drei Takte mit einem Steuerberater zu reden, wäre wohl auch nicht schlecht, der kann dir schon mal sagen, wie du die Anschaffung deines Studios absetzen kannst.
Es hängt entscheident davon ab wie deine Lebenssituation ist. Bist du alleine, verheiratet? Was macht dein Partner beruflich? Kinder vorhanden?
Unter Umständen kannst du als Selbstständiger mit einem Einkommen über 375€ monatlich aus der Familienversicherung (GKV) fallen und dann selber Beiträge entrichten. Das kann also nach hinten losgehen. Für einen Steuerberater ist es vielleicht noch zu früh. Solche Fälle kenne ich aus meiner Praxis und empfehle daher dringend eine Beratung durch einen Existenzgründungsberater, einenHonorarberater oder durch einen Versicherungsmakler. Letzterer berät dich in der Regel ohne weitere Kosten.
Du kannst Dich mit Deiner Fragestellung auch zunächst mal an das für Dich zuständige Finanzamt wenden, das habe ich auch kürzlich gemacht und zweimal eine wirklich ausführliche und hilfreiche Antwort erhalten. Vor allem solltest Du Dich über die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG informieren, die für Dich als nebenberuflich Selbstständige wohl die einzige ist, die in Frage kommen wird. Wenn Du auf Teilzeitbasis bei Deinem Arbeitgeber angestellt bist, kannst Du dann unter der Voraussetzung, dass Deine Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb nicht höher sind als die, die Du durch Dein Angestelltenverhältnis erzielst, nämlich weiterhin über Deinen Arbeitgeber die Krankenversicherung abdecken, wodurch Dir monatlich nicht gerade geringe Kosten für diesen Posten erspart bleiben.
Außerdem fällt bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG die Umsatzsteuer weg, die Du nicht gegenüber dem Finanzamt entrichten musst, allerdings bist Du hier dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Gewerbesteuer fällt aufgrund der Grenze, die die Kleinunternehmerregelung mit sich bringt, ebenfalls weg, da sie unter der Grenze für die Gewerbesteuerpflicht liegt. Du wirst aber mit Kosten zu rechnen haben, die Du an die IHK entrichten musst, weil Du dort meines Wissens Pflichtmitglied wirst, sobald Du gewerbesteuerpflichtig bist, was Du grundsätzlich immer dann bist, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, egal, ob Du nun tatsächlich auch die Gewerbesteuer entrichten musst oder nicht. Hier hilft gegebenenfalls noch eine entsprechende Nachfrage bei der IHK weiter.
Abgesehen von Versicherungen, die Du möglicherweise als Gewerbetreibende brauchen könntest, fallen mir ansonsten keine weiteren Kosten ein, die mit Deiner Selbstständigkeit verbunden wären. Natürlich fällt eine geringe Gebühr für die Anmeldung des Gewerbes an, aber nachdem Du keine Umsatz- und keine Gewerbesteuer zahlst und lediglich Deine Einkommensteuer höher ausfallen wird, weil Du hoffentlich zusätzliche Einnahmen generieren kannst, fällt mir nichts weiter ein, was ich nicht bereits erwähnt habe. Die Kleinunternehmerregelung solltest Du allerdings unbedingt näher studieren, denn sie ist die Regelung, mit der sich die meisten hauptberuflich Angestellten zunächst selbstständig machen, da sie das geringste Risiko birgt, vor allem eben finanzieller Art.
Ist es nicht so, dass geringfügige Arbeit steuerfrei ist? Also möglich neben der normalen Anstellung? Oder bin ich da jetzt total auf dem Holzweg?
Deine Arbeit ist steuerfrei. Der Gewinn aus deiner Arbeit aber nicht. Du musst jedes Einkommen in der Steuererklärung angeben. Ob die Höhe des Einkommens dann eine erhöhte Steuerzahlung auslöst hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Da ist dann sehr wohl der Steuerberater gefragt der auch verhindern sollte zu viel zu entrichten.
Okay, dankeschön! Ich glaube ich hab das mit dem österreichischen Steuersystem verwechselt. Da ist die Nebenbeschäftigung nämlich steuerfrei bis ~350 € oder so!
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