Handwerker Schlechtleistung und Zahlungsverpflichtung
Frau A bat den Handwerker B ein Zimmer zu einem vorher vereinbarten Festpreis zu streichen. Über den Betrag und den Termin war man sich schnell einig und Herr B verrichtete auch seine Arbeit am vereinbarten Tage. Da
Frau A am selbigen Tage nicht anwesend war, konnte sie die Arbeiten auch nicht beaufsichtigen und begutachten. Nachdem Frau A von ihrer Arbeit zu Hause ankam traf sie jedenfalls fast der Schlag.
Malerarbeiten waren mehr als schlecht ausgeführt und allgemein nur als Pfusch zu bewerten. Frau A verweigerte auf Grund dessen die Zahlung der vereinbarten Summe und verlangte eine Nachbesserung. Handwerker B besteht vorerst auf die Bezahlung der vereinbarten Summe und wäre erst dann zu Nachbesserungen bereit. Frau A ist nun erst einmal etwas verunsichert, wie sie sich jetzt Herrn B gegenüber verhalten sollte.
Handwerker B macht ihr nun „Druck“, sie wäre zur Zahlung der vereinbarten Summe verpflichtet. Andererseits würde sie Herrn B keine großartigen Möglichkeiten zur Nachbesserung einräumen wollen, da zu befürchten ist, dass es danach auch nicht viel besser bewerkstelligt ist. Was meint ihr dazu, ist Frau A verpflichtet den mündlich vereinbarten Betrag auch bei Schlechtleistung an Handwerker B zu zahlen? Wie würdet ihr euch in einem derartigen Fall verhalten und entscheiden?
Ich bin kein Jurist, aber du bist weder zu der vereinbarten Zahlung verpflichtet, noch zu irgendwelchen Teilzahlungen, solange der Mangel nicht beseitigt ist. Fordere ihn schriftlich zu einer Nachbesserung auf und gib ihm eine angemessene Frist. Wenn das gescheitert ist, kannst du rein rechtlich entweder vom Vertrag zurücktreten oder, was in deinem Fall wahrscheinlicher ist, den vereinbarten Preis mindern, da der Mangel nicht wirklich erheblich ist. Wichtig ist, dass die Kommunikation nicht mehr mündlich, sondern schriftlich erfolgt, damit du genügend Beweise hast, falls es vor Gericht geht. Das bezweifle ich aber, da hier der Fall eigentlich eindeutig ist.
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