Vermieter in der Wohnung

vom 05.09.2008, 04:36 Uhr

Ich kann gut verstehen, dass du sofort das Schloss ausgetauscht hast und der Vermieter kann nach so einem Vorfall doch nun wirklich nicht erwarten, von dir noch einmal einen Schlüssel für die Wohnung ausgehändigt zu bekommen, solange du diese bewohnst. Nach einer solchen Situation würde ich mich auch sofort beim Mieterschutzbund melden und nach meinen Möglichkeiten fragen. Auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hätte ich zumindest in Erwägung gezogen, weil der Vermieter ja offensichtlich in deiner Wohnung nicht (nur) nach der Gasetagenheizung gesehen hat, sondern in deinen privaten Sachen herum gewühlt hat.

Es ist außerdem ein starkes Stück, dass der Vermieter, nachdem du ihn erwischt hast, ohne ein Wort nach draußen gegangen ist. Zumindest hätte er ja mal erklären müssen, was er in deiner Wohnung zu suchen hatte. Ich verstehe ja, dass du geschockt warst, aber ich denke schon, dass ich den Vermieter sofort gefragt hätte, was dass soll und eine Erklärung von ihm verlangt hätte.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ein Vermieter muss dich auf jeden Fall vorher informieren, wenn er deine Wohnung betreten will oder muss. Dies muss in der Regel mindestens 2 Tage vor dem Besuch passieren. Das, was dein Vermieter gemacht hat, ist Hausfriedensbruch. Du musst ihn meiner Meinung nach anzeigen, dann bist du nämlich auch wegen des ausgetauschten Schlosses auf der sicheren Seite.

Dein Vermieter darf allerdings keinen Schlüssel behalten oder ihn von dir einfordern, das findest du auch hier. Es verstößt gegen das Recht und demnach musst du ihn keinen Schlüssel geben, aber das Austauschen des Schlosses ist sicherlich eine fragwürdige Sache. An deiner Stelle würde ich ihn einfach anzeigen, denn selbst eine Wartung muss vorher angekündigt werden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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