Ausländerehe - wann unbefristete Aufenthaltsgenehmigung?

vom 03.09.2012, 09:04 Uhr

A ist seit fast 3 Jahren mit einer Afrikanerin verheiratet. Es war eine Liebesheirat. Also keine Scheinehe. Bis vor kurzem war die Ehe auch glücklich, bis A eine andere Frau kennengelernt hat. A möchte nun aber keine Scheidung, weil er es unfair findet, wenn seine Frau, die in Deutschland nun auch Freunde gefunden hat wieder nach Afrika zurück müsste.

A ist gefühlsmäßig in einem Chaos. Er weiß nicht, ob die Frau, die er kennengelernt hat wirklich der Grund sein soll eine Ehe aufzugeben und er will nicht, dass seine Frau wieder nach Namibia zurück muss. irgendwie liebt er sie auch noch immer.

Ab wann ist es eigentlich so, dass auch eine Ehe mit einem ausländischen Partner zu einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung führt? Bisher hat A´s Frau nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Diese muss jedes Jahr neu befristet werden. Bei den Behörden will er nicht nachfragen, weil das dann nach Scheinehe aussehen würde, was es definitiv nicht ist.

Das soll hier keine Diskussion über Scheinehen werden. Denn das ist es nicht. Er hat seine Frau immer geliebt und sie auch ihn. Er ist im Moment nur seinen Gefühlen nicht mehr so sicher und will nicht falsch entscheiden und seine Frau abschieben. Dann hätten sie ja auch nie wieder eine Chance zusammen zu kommen.

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Nach drei Jahren wird allgemein eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. A muss sich da nun also nicht unbedingt große Sorgen machen. Zumal er sich doch eh nicht sicher ist, was nun mit seiner Ehe passieren soll. Wobei ich mich eh frage, was da eigentlich los ist.

Auf der einen Seite ist die andere Frau in die er sich angeblich verliebt hat. Auf der anderen Seite, will er seine Ehefrau hier behalten und macht sich um ihre Zukunft solche Gedanken. Ich denke, er sollte sich erst mal klar werden, was er wirklich will und kann dann den nächsten Schritt machen. Ob seine Ehefrau dann Deutschland verlassen muss, hat er doch eh nicht zu entscheiden.

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