Muss ein Hausmeister in das Mehrfamilienhaus einziehen?

vom 01.09.2012, 22:32 Uhr

Herr B ist handwerklich und technisch sehr gut visiert und daher kam ihm das Stellenangebot einer Wohnungsbaugesellschaft mehr als recht. Da er hauptberuflich bereits Rentner ist, möchte Herr B sich mit diesen Hausmeistertätigkeiten ein Zubrot verdienen, da Herrn B einfach die Arbeit und auch ein wenig der Kontakt mit anderen Menschen fehlt. Das könnte man bei dieser Tätigkeit ja wunderbar miteinander verbinden. Man ist sich auch recht schnell einig geworden, jedoch möchte nun der Auftraggeber, dass Herr B die Wohnung im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses bezieht.

Herr B hat ein kleines Eigenheim, was etwa zehn Minuten entfernt vom Mehrfamilienhaus zu Fuß entfernt liegt und Herr B möchte ungern das Häuschen verlassen. Da er mit dem Handy ja erreichbar sei und er binnen weniger Minuten vor Ort sein kann, sollte das genügen. Doch besteht der Auftraggeber auf den Bezug der Wohnung.

Sollte Herr B mit diesen Bedingungen die Hausmeistertätigkeit annehmen oder sich lieber nach etwas anderem umsehen? Darauf angewiesen ist Herr B nämlich nicht, es geht ihm mehr um die soziale Komponente und das gebraucht werden.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Diese Entscheidung kann niemand Herrn B abnehmen. Ich kann schlecht sagen, dass es sich lohnt, sein Eigenheim für diesen Job aufzugeben oder das es besser ist, wenn er genau das nicht tut. Wenn ich das Recht verstehe, dann ist Herr B im Rentenalter, alleinstehend und hat ein Eigenheim. Mal ganz ehrlich: wie lange wird er wohl so einen Job ausführen können? Mal soll ja nicht vom Schlimmsten ausgehen, aber was ist, wenn in einem Jahr was passiert und Herr B nicht mehr als Hausmeister arbeiten kann?

Dann muss er vielleicht aus der Wohnung raus, hat sein Eigenheim verkauft. Selbst wenn er es vermieten würde, dann bekommt er die Mieter vielleicht nicht so schnell wieder aus seinem Haus raus. Mir persönlich wäre das zu unsicher. Und ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich den Arbeitgeber auch mal darauf ansprechen würde, was denn sei, wenn er nicht mehr als Hausmeister arbeiten kann, wie schnell und ob man aus der Wohnung raus muss. Ich würde vermutlich meine Bedenken ansprechen und sagen, dass man eigentlich nicht verlangen kann, dass jemand in dem Alter alles aufgibt, was er sich geschaffen hat und ein Eigenheim zählt in meinen Augen dazu. Wenn Herr B bereit ist, trotzdem immer für die Mieter ansprechbar ist und 24 Stunden erreichbar ist, dann muss er wohl auch kaum vor Ort wohnen, wenn er nur in 10 minütiger Entfernung zum Haus wohnt.

Ich kann mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber das so einsehen wird. Und wenn er das nicht tut, dann würde ich den Job wohl nicht annehmen, muss ich sagen. Aber das wäre jetzt nur meine Entscheidung.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, welche Herrn B dazu verpflichten kann, dass er in die angebotene Wohnung zieht. Vor allem, wenn er so nah an dem Objekt wohnt, dass er bei Problemen gleich vor Ort sein kann. Selbst meine Mutter, welche sich vor dem Vorruhestand auch Bundesweit beworben hat, musste niemals komplett an einen Ort ziehen, um diesen Job zu bekommen.

Ich kenne auch nur eine Ausschreibung eines Arbeitsplatzes wo man zur Bedingungen gemacht hat, dass man im Arbeitsort wohnen muss. Die Tätigkeit war ähnlich die des Hausmeisters und man sollte eben innerhalb weniger Minuten am Einsatzort sein können. Aber es kann dem Arbeitnehmer niemand vorschreiben wo er dann direkt wohnt.

Wobei man eventuell noch sehen sollte, was die Wohnung für Vorteile bringt. Ist sie vielleicht von der Miete her günstiger, als wenn Herr B weiterhin in seinem Haus wohnen bleibt? Wie sieht es mit einem Auszug aus, wenn Herr B den Hausmeisterdienst nicht mehr verrichten mag oder kann. Wenn Herr B dann nicht ausziehen muss, dann sollte der Umzug vielleicht doch in Betracht gezogen werden. Immerhin liegt sie im Erdgeschoss und würde Herr B auch Vorteile bringen, falls er gesundheitlich schlechter unterwegs sein würde als heute.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hier kann man wohl eher schlecht konkret raten, aber durchaus einige Fragen geben, die B mal durchdenken sollte. Vielleicht fällt ihm dann eine Entscheidung leichter.

Die erste Frage ist, wie sieht es mit dem Eigenheim aus. Was passiert damit, wenn B nicht mehr darin wohnen würde. Könnte er es weiter vermieten und damit zusätzlich noch ein Einkommen erwirtschaften? Könnte es sein, dass dieses Eigenheim zu einer zusätzlichen Belastung wird, wenn B nicht selbst darin wohnt? Möchte B das Eigenheim vielleicht ohnehin verkaufen und könnte das Angebot der Wohnungsbaugesellschaft auch dazu nutzen, diesen Plan in die Tat umzusetzen?

Dann stellt sich auch mir die Frage: wie lange kann und möchte B diese Tätigkeit ausführen? Was passiert, wenn B diese Tätigkeit nicht mehr ausführen kann? B braucht ja trotzdem eine Unterkunft. Könnte B dann weiter in dem Mehrfamilienhaus leben?

Es gibt in der Tat häufiger solche Ausschreibungen. Hier sollte sich Herr B auch fragen, warum in dem Fall die Forderung ist, dass man in der Wohnung lebt? Gibt es da einen Haken? Auch das sollte Herr B genauer hinterfragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^