Mandant wg. Rechtsberatungshilfeschein ablehnen?

vom 31.08.2012, 18:41 Uhr

Herr Z ist nun in einer Angelegenheit zum Rechtsanwalt gegangen und hat sich dort beraten lassen. Da Herr Z selbst in der Lage ist, die Hilfe zu zahlen beziehungsweise eine Rechtsschutzversicherung für den Fall hat, musste er diesen Rechtsberatungshilfeschein nicht beantragen. Herr Z hat mich aber doch auf diesen Beratungsschein angesprochen, weil er wissen wollte, ob ein Anwalt einen Mandaten ablehnen darf, wenn er nicht selbst für das Honorar aufkommen kann. Diesbezüglich bin ich überfragt, da ich es nur mit einem Notar zu tun gehabt habe und der wurde seinerzeit auch von dem Auftraggeber bezahlt.

Was meint Ihr? Darf ein Anwalt einen Mandanten mit einem solchen Rechtsberatungshilfeschein ablehnen oder muss er diesen vertreten, wenn er die Hilfe aufsucht? Wie sieht es damit in der Praxis aus?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ein Anwalt darf einen Mandanten immer ablehnen. Immerhin muss er ihn ja vertreten, und wenn er der Meinung ist, dass er dies nicht kann, kann er das Mandat verweigern und den Mandanten nicht vor Gericht vertreten. Da aber nicht jeder in der Lage ist sich einen Anwalt zu leisten, und da diese auch weniger zu tun haben, gehe ich aber nicht davon aus, dass er es ablehnen würde, zumal sein Honorar in diesem Fall ja sicher wäre und das bei einigen anderen Mandanten ja immer so eine Sache ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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