Online bestellt und Gutschein eingelöst
Ich habe vor kurzem in einem Online-Shop einige Kleidungsstücke gekauft. Der Wert betrug gute 115 Euro und da der Shop Jubiläum feierte habe ich auch einen 25 Euro Gutschein einlösen können.
Auf der Rechnung steht nun auch, dass der Gesamtbetrag eben 90 Euro hoch ist. Da ich die Ware nun jedoch zurücksenden will, stellt sich mir natürlich die Frage; Soll ich hier sämtliche Ware zurücksenden (Wert 115€) oder eben nur so viel Ware, damit ich auf die 90 Euro bzw darüber komme und den Rest behalten?
So wie du das vor hast, ist es ja so, dass du dann Ware im Wert von 25 Euro behältst und den Rest zurücksenden willst? Das heißt, dass du 25 Euro (Warenwert) vom Shop geschenkt bekommen willst? So geht das aber nicht. Wenn du zurücksendest, gilt natürlich der richtige Preis, den du dann für die Ware bezahlt hast. Also auch minus den 25 Euro. Diese würden dir dann auch in Rechnung gestellt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Shop sich darauf einlässt und dir im Prinzip Ware schenkt.
Setze dich mit dem Shop in Verbindung und erkläre was du vor hast oder dass du einen Teil zurücksenden musst. Dann wird dir schon der Shopbetreiber sagen, wie du es machen sollst.
Es war ja ein Gutschein, den der Shop logischerweise zur Verfügung gestellt hat. Daher hat er mir ja die 25 Euro schon geschenkt.
Wären es Prozente gewesen, lasse ich mir das durchaus einreden, denn dann wird der einzelne Artikel günstiger. Wenn ich mir jetzt Ware im Wert von 25 Euro behalten würde, würde dieser Betrag doch vom Gutschein gedeckt sein. Wenn ich mir Ware für 30 Euro behalten würde, würde ich auch nur 5 Euro zahlen, da ich ja den Gutschein habe.
Ich habe den Shop schon kontaktiert und bin gespannt auf die Antwort.
Solche Gutscheine haben doch meist einen Mindestbestellwert. Und diesen wirst du wohl erfüllen müssen, um den Gutschein wirklich nutzen zu können. Ich würde einfach die Kleidung zurück senden, welche ich auch ohne Gutschein nicht behalten würde. Den Shop kontaktieren und um eine korrigierte Rechnung bitten. Dann bist du auf der sicheren Seite, was die tatsächlichen Kosten angeht.
Ich habe schon des öfteren solche Gutscheine verwendet, von denen ich leider auch einen Teil zurückschicken musste. Mindestbestellwert heißt ja nicht, dass Du auch diesen Wert einkaufen musst, sonst hieß es ja, Mindesteinkaufswert, oder? Zumindest sagt mir das der Menschenverstand. Jedenfalls würde ich es einfach darauf ankommen lassen und es so versuchen. Wollen sie dennoch den vollen Preis haben, musst Du ihn eben wohl oder übel bezahlen, aber nach meiner Erfahrung wird er nicht fällig, da es ja unterschiedliche Gründe hat, warum man ein Teil/ nicht alles behalten will.
Ich will jetzt nicht sagen, dass man bei solchen Aktionen immer so handeln sollte, aber wenn nun ein Teil nicht passt oder schlecht verarbeitet ist, oder es einem nicht steht, dann sind es Dinge, die man nicht beeinflussen kann.
Sollte etwas nachkommen, eben, weil der Gutschein dann nicht greift, hast Du Pech gehabt und musst eben doch die Differenz zahlen. Sicherlich wird man es anders handhaben, wenn Du einen Artikel im Wert von 50 Euro behältst, als einen Artikel im Wert von 25 Euro oder darunter, aber warte es ab.
Nein, so geht das natürlich nicht. Der Online-Shop schenkt dir ab einen bestimmten Einkaufswert einen Gutschein, um damit natürlich neue Kunden anzulocken. Dies ist zwar eine nette Geste des Shops, aber dies heißt natürlich nicht, dass diese nun wahllos etwas verschenken. Wenn schließlich jeder so denken würde wie du, wäre der Online-Shop sehr schnell pleite und das ist bestimmt auch nicht das Ziel des Online-Shops.
Ich persönlich bestelle auch sehr oft und gerne im Internet, sodass ich mich bereits auch schon einmal diese Frage gestellt habe. Aber es ist nun einmal so, dass dir 25 Euro erlassen werden, wenn du einen bestimmten Wert überschreitest. Diese 25 Euro sind aber nur auf die Ware benutzbar und weder auszahlbar oder sonst noch etwas. Bedeutet im Klartext, möchtest du nun die Ware zurück schicken, so kannst du dies tun. Aber diese 25 Euro werden dir nicht geschenkt. Bedeutet, du bekommst am Ende deine 90 Euro zurück überwiesen, wenn du alles und vollständig zurück schickt und damit ist die Sache gegessen. Das Online Unternehmen wird dir aber auch sicherlich nicht 115 Euro zurück überweisen. Dieses Geschenk galt schließlich nur, wenn du etwas kaufst und es auch behältst, dann sind diese 25 Euro also sozusagen geschenkt. Aber ausgezahlt, aufgrund Rücknahme, werden diese nicht.
Ich hatte einen ähnlichen Fall einmal, da hatte ich einen Gutschein zu Hause und habe ihn eingelöst, sodass meine restliche Rechnung noch 5 Euro waren. Aber leider war das Gerät defekt und ich habe mich gefreut, dass ich nun komplette 30 Euro zurück überwiesen bekomme, also den Gutschein zu Geld gemacht habe. Dies war aber nur gehofft, letztendlich werden die 25 Euro zurück auf den Gutschein gepackt und die 5 Euro zurück überwiesen. Die Elektronik macht es möglich.
Wenn es keinen Mindestbestellwert gab - und davon ist hier ja nicht die Rede - wird der Shop dir wahrscheinlich die 25 Euro anteilig auf retournierte Ware anrechnen, wenn du einen Teil der Ware behalten möchtest. Z. B. behältst du Ware im Wert von 46 Euro von 115 Euro - also vom ursprünglichen Warenwert vor Abzug. Das entspricht einer Rücksendung von 60 Prozent des Warenwertes. Also zieht man dir vom Gutschein ebenfalls 60 Prozent ab. Das enstpricht 15 Euro und es verbleiben dir 10 Euro Rabatt. Die Rechnung würde dann auf 46 Euro minus 10 Euro gleich 36 Euro, reduziert.
Es gibt aber auch Händler, die da anders vorgehen. Wenn du z. B. 3 Teile gekauft hast, teilen die einfach die Reduktion durch 3. Hier also 8,33 Euro. Schickst du zwei von drei Teilen zurück, verbleibt dir ein Rabatt von 8,33 Euro, egal wie teuer das Teil war.
Es ist ein wenig problematisch, hier eine rechtlich saubere Grundlage zu finden. Durchsetzen wird sie ohnehin kaum einer wollen. Aber man kann eigentlich nicht erwarten, Ware komplett geschenkt zu bekommen. Zwar sind in Verbindung mit Schlussverkäufen und zusätzlichen Wertgutscheinen die Rabatte teilweise Geschäftsschädigend, aber noch dafür bezahlt werden wollen, dass man die Ware nimmt, das kann man nicht ernsthaft erwarten.
Obwohl man auch da sagen muss, dass es das gibt. Dann geht es aber meist um Abos oder länger laufende Verträge (Telefon, Strom, Bank), bei denen der Händler vor allem davon lebt, dass Menschen vergessen, diese Verträge auch wieder zu kündigen.
Das hängt möglicherweise davon ab, wann man den Gutschein einlösen durfte. Oftmals ist das an sich ja so, dass man die Aktionsutscheine nur dann einlösen kann, wenn man einen bestimmten Mindestbestellwert erreicht hat. Andernfalls könnten Leute sich ja dann wirklich einfach Ware im Wert von 25 Euro bestellen und würden diese umsonst bekommen, davon hätte dann das Geschäft nichts. Wenn also ein Mindestbestellwert gegeben war, dann kannst du auch keine Ware behalten, sondern musst alles zurücksenden.
Wäre es nun aber wirklich seltsamerweise so, dass es für den Aktionsgutschein keinen Mindestbestellwert gegeben hat, dann kannst du auch Ware im Wert von 25 Euro behalten, aber die Wahrscheinlichkeit ist natürlich gering, denn sowas macht kein Onlineshop.
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