Gesetzliche Regelungen zur Höhe des Kostgeldes

vom 26.08.2012, 21:48 Uhr

A ist 18 Jahre alt und in der Ausbildung. Die Eltern von A bekommen ergänzendes Hartz 4, weil der Mann zu wenig verdient und die Frau wegen einer Krankheit nicht arbeiten gehen kann. A bekommt eine Ausbildungsvergütung, die auch vom Amt angerechnet wird. Die Eltern bekommen also durch die Ausbildung von A weniger Geld. Nun soll A von der Ausbildungsvergütung Geld abgeben, damit die Familie finanziell wieder klar kommt.

Die Eltern von A meinen, dass es eine gesetzliche Regelung dafür gibt, dass zu hause wohnende Kinder,´die verdienen auch Kostgeld abgeben. Denn sonst würde das Amt ja nicht das Geld abziehen, wenn es nicht Geld wäre, von dem die Familie auch leben müsste. Das Geld wird ja angerechnet. Gibt es wirklich eine gesetzliche Regelung oder ist Kostgeld eine Kannbestimmung?

Was wäre, wenn A sich weigert Kostgeld zu zahlen? Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Eltern von A? Können sie ihre Tochter das Ausziehen aus der Wohnung empfehlen, damit sie in eine billigere Wohnung ziehen können, die ein Zimmer weniger hat, weniger Nebenkosten, weil nur für 2 Personen und auch weniger Strom? Oder muss sich die Tochter an den Kosten beteiligen, damit die Dreiraumwohnung auch bezahlbar bleibt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Man kann von A. verlangen, dass sie Kostgeld zahlt, wenn sie noch zu Hause wohnt. Die Höhe hängt aber von der Miethöhe, den Nebenkosten und den Einkaufsgewohnheiten der Familie ab. Aber ich glaube nicht, dass man das einklagen kann. Die Alternative wäre, A. vor die Türe zu setzen, aber ob das die richtige Lösung ist, bezweifle ich. Man sollte doch lieber das Gespräch suchen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eine gesetzliche Regelung ist mir da auch nicht bekannt. Aber es wäre eben wünschenswert, wenn A sich an den familiären Ausgaben beteiligt. Allerdings muss man auch betrachten, was A seit dem schon selbst finanziert, wo vielleicht bis zum Ende der Schulzeit die Eltern aufgekommen sind. Auch spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung eine Rolle.

Da hilft aber nur ein Gespräch innerhalb der Familie. Denn zwingen kann man A eben nicht. Wobei ein Rausschmiss sicherlich auch nicht die Alternative wäre, da dann den Eltern vermutlich noch ein Umzug bevorsteht, weil die Wohnung dann zu groß wäre.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Problem ist, dass A. als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gilt. Somit auch das Einkommen von A. angerechnet wird. Wobei es da auch Freibeträge gibt. Sprich das Einkommen wird nicht komplett angerechnet. Somit muss A. aber halt einen Anteil an den Kosten der Bedarfsgemeinschaft selbst tragen. Wie eben Miete und Nebenkosten. Also die Sachen, die ansonsten eben von dem zuständigem Amt bezahlt werden.

Rein fiktive Rechnung. Der Haushalt bekommt folgende Leistungen:

Miete: 600 Euro (inklusive Nebenkosten)
Heizkosten: 30 Euro
Regelunterhalt Haushaltsvorstand: 374 Euro
Regelbedarf Ehepartner: 337 Euro
Regelbedarf Kind unter 25 Jahre: 299 Euro

Macht 1640 Euro, die die Familie ausbezahlt bekommt. Davon geht eben die Miete und die Heizkosten ab. Dann noch Strom, Telefon, Lebensmittel und so weiter.

Nun hat A. eigenes Einkommen, welches angerechnet wird. Wobei nicht der volle Betrag angerechnet wird. Ich meine bei 400 Euro kann man etwa 165 Euro behalten. Alles andere wird aber an den Leistungen abzogen. In dem Fall bekommt die Familie nur 1405 Euro. Die festen Kosten für Miete und Heizkosten bleiben aber. Nun müsste man mal in den Bescheid schauen, wo die Ämter abziehen. Ich vermute das sie anteilsmäßig den Mietanteil kürzen und anteilig auch die Heizkosten. Dann ist der Regelbedarf wahrscheinlich auch niedriger.

Damit der Haushalt in der Form bestehen kann, müsste laut Amt halt A. den Betrag abgeben, der gekürzt wurde. Wenn ich mich nicht ganz vertan habe, blieben A. aber der Betrag, den man verdienen darf. Wenn man von 400 Euro ausgeht und meine 165 Euro stimmen, sind das 165 Euro. Anders gesehen, wenn nun der Haushaltsvorstand Geld verdienen würde, würde das ja auch in die Haushaltskasse fließen.

Theoretisch kann A. klar ausziehen. Um mal bei meinen 400 Euro zu bleiben. Von den 400 Euro müssten Miete und Heizkosten bezahlt werden. Und A. muss von dem Geld auch Lebensmittel bezahlen und so weiter. Wird mit einem Ausbildungsgehalt sehr schwierig.

Würde A. ausziehen, wird den Eltern klar auch gekürzt. Einmal fällt der Regelbedarf von 299 Euro weg. Je nach Größe der Wohnung fällt ein Teil der Miete weg. Also falls die Wohnung zu groß ist, für die verbliebenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Ähnlich sieht es bei den Heizkosten aus. Zusammen gefasst hat die Familie auf alle Fälle weniger Gelder, die sie vom Amt beziehen.

Ich persönlich würde A. als Eltern eben die Rechnung erklären. Das alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden. An sich müsste A. auch klar sein, dass A. nicht mehr den selben Lebenstandard haben kann, wenn am Familieneinkommen was fehlt und die Kosten von A. selbst getragen werden müssen. Mögliche Sanktionsmaßnahmen wären für mich, dass A. eben Essen, Getränke, Kleidung und Hygieneartikel selbst bezahlt. Auch würde ich darauf achten, dass die Heizung im Winter meistens aus wäre in den von A. bewohnten Räumen.

A. soll einfach mal auf den Bescheid schauen, welcher Freibetrag für A. vorgesehen ist. Müsste an sich klar ersichtlich sein. Den Betrag kann A. behalten. Alles andere fließt quasi ins Familieneinkommen. Allerdings gat A. dann auch Essen, Hygieneartikel und anderes quasi frei.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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