Putzfrau beim Finanzamt anmelden?

vom 03.08.2007, 17:08 Uhr

Hallo
mal folgende Frage: muss man eine Putzfrau immer beim Finanzamt anmelden oder erst ab einem gewissen Lohn, den man ihr bezahlt? Also wenn es ein Job ist, der unter 400 € liegt, also nicht sozialversicherungspflichtig ist, muss ich sie dann melden oder nicht?
Oder vielleicht gibt es eine Grenze bei den Wochenstunden, die die Reinigungskraft arbeitet?
Kann man, sofern man die Putzfrau wirklich melden muss, die Kosten hierfür, auch wenn sie im privathaushalt arbeitet, irgendwie absetzen?

Viele Grüße
Hägar

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» Hägar » Beiträge: 175 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja. Du musst jeden Beschäftigung in deinem Haushalt anmelden. Egal ob Putzfrau, Gärtner, Babysitter und es ist auch egal ob du die nur als Minijob einstellst oder nicht. Der Unterschied zu den Minijobs ist, dass der Beschäftigte nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen darf. Dann ist es ein Minijob und der Beschäftigte muss keine Abgaben zahlen. Sein Brutto Verdienst ist auch gleich der Netto Verdienst.

Du als Arbeitgeber musst ihn jedoch anmelden und eine kleine Abgabe zahlen. Denn der Minijober erwirbt auch gewisse Rentenansprüche durch seine Tätigkeit. Aber er hat auch rechte auf Urlaub und so. Wenn du deine Putzfrau einfach so bar auf die Hand bezahlst ist das Schwarzarbeit und demnach strafbar. Solange du nicht erwischt wirst hast du Glück. Sollte dich aber mal irgendeiner verpfeifen oder der Zoll kommt mal vorbei und kontrolliert hast du ein Problem.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eine Anmeldung muss natürlich stattfinden, denn Du hast ja davon auch schon Vorteile. Haushaltsnahe Tätigkeiten oder die Zuhilfenahme einer Putzfrau/ Haushaltshilfe sind von der Steuer absetzbar, was wiederum bedeutet, dass Du einen Teil zurückbekommen könntest. Zudem musst Du die Putz- oder Haushaltshilfe auch bei der Minijob-Zentrale anmelden, wenn sie auf Basis von vierhundert Euro bei Dir arbeitet. Alles andere wäre in der Tat schon Schwarzarbeit, wobei eine solche Hilfe auch als selbstständige oder freiberufliche Person tätig sein kann und sie müsste dann ja eine Rechnung oder dergleichen an Dich ausstellen. In dem Fall musst Du die Rechnungen aufgeben, die kannst Du dann natürlich geltend bei der Steuer machen, was auch wiederum vorteilhaft sein könnte.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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