Kündigung wegen Arbeitsmangel - Wiedereinstellung?
Hier Überstunden abbauen oder Urlaub wegen Arbeitsmangel? und in dem verlinkten Thread, berichtete ich von X. Was wäre, wenn X gekündigt würde, weil der Betrieb keine Aufträge mehr hat und in ein paar Monaten sich das Blatt wendet? Muss er dann wieder eingestellt werden oder kann der Arbeitgeber dann auch andere Arbeiter einstellen?
Darf der Arbeitgeber überhaupt hingehen, wenn betriebsbedingt gekündigt wurde, wieder Arbeiter einstellen oder haben dann die gekündigten Leute den Vortritt?
Dieser Thread ist fast identisch mit dem von dir genannten über „X“. Ein Arbeitgeber hat die Freiheit, sich seine Leute selbst aussuchen zu können, die er einstellt. Keiner kann ihm vorschreiben, wen er für sich arbeiten lässt. Wenn er mit den entlassenen Leuten zufrieden war in der Vergangenheit, wird er sie wieder einstellen. War er das teilweise nicht, wird er dafür andere einstellen. Das würdest du ebenfalls so machen, oder?
@Cid: Sicher würde ich es auch versuchen so zu machen. Aber wenn man betriebsbedingt gekündigt wird, dann ist es ja so, dass der Betrieb diesen Arbeiter nicht mehr braucht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass dann ein Betrieb auch nicht einfach wieder neue Arbeiter einstellen kann, weil man dann die betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen kann und es auch eine Zeitspanne zwischen Kündigung und der Einstellung neuer Arbeiter sein muss, weil man als gekündigter Arbeiter, wie X dann über das Gericht die Wiedereinstellung erkämpfen kann. Ansonsten hätte man aus persönlichen Gründen oder anderen Gründen gekündigt werden müssen.
In deinem Thread steht, dass sich die Auftragslage nach ein paar Monaten erst wieder ändert. Das heißt doch, das X betriebsbedingt gekündigt wurde, weil es keine Arbeit für ihn gab. Ein paar Monate später könnte ja nun ein halbes Jahr sein. Hier kommt es ja nicht zu dem Fall, dass er X rausschmeißt und dafür sofort Y einstellt. Denn es ändert sich die Auftragslage erst nach ein paar Monaten. Da bin ich der Meinung, dass das mit der vorgehenden Kündigung nichts mehr zu tun hat. Oder irre ich da?
@Diamante: Um Klage gegen den Arbeitgeber einzureichen hat man bekanntlich nur drei Wochen Zeit. Das ganze nennt sich Kündigungsschutzklage. Sind die drei Wochen verstrichen und die Auftragslage verbessert sich über Nacht, dann kann der Arbeitgeber auch ohne Gefahr durch die gekündigten Arbeitnehmer, andere Leute einstellen.
Selbst vorher ist das möglich, wenn der neue Arbeitnehmer vielleicht mehr Kenntnisse mitbringt und dadurch wesentlich flexibler im Betrieb eingesetzt werden kann. Wobei man auch berücksichtigen muss, dass eine betriebsbedingte Kündigung ja nicht nur wegen Auftragsmangel ausgesprochen werden kann. Wenn also die Gründe passen, dann ist das alles rechtens.
Und als Arbeitgeber hat man natürlich die Entscheidungsgewalt über Neueinstellungen. Es wird zwar meist in den Kündigungsschreiben eine Wiedereinstellung zugesagt, aber sie ist am Ende nicht wirklich bindend.
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