Rechtsschutzversicherung greift nicht, was tun?
In einer Angelegenheit braucht Herr Z eventuell rechtliche Beratung von einem Anwalt. Mit seiner Rechtsschutzversicherung hat sich Herr Z bereits auseinandergesetzt, aber leider greift sie in diesem Falle nicht, da das Gebiet nicht abgedeckt ist. Nun weiß Herr Z zwar auch, dass es diesen Beratungsschein gibt, den man beim Amtsgericht beantragen kann, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Beratungsschein für einen Anwalt auch wirklich bewilligt wird? Sollte dies nicht der Fall sein, was kann Herr Z noch tun?
Man kann ja, ohne dass man den Fall kennt, keine Aussage darüber machen, ob der Beratungsschein ausgestellt wird oder nicht (was ist das überhaupt, ein Beratungsschein?). Wenn es eine Mietsache ist, dann kann man einem Mieterverein beitreten. Ansonsten kann man für 50 Euro oder so, im Internet einen Anwalt fragen, wobei das aber nicht so ganz speziell in alle Einzelheiten geht. Wenn es etwas Arbeitsrechtliches ist, kann man gleich vor Gericht gehen, das kostet nichts. Wenn es um Verbraucherschutz geht, geht man zum Verbraucherzentrale. Wenn's um Kinder geht, kann man sich eventuell ans Jugendamt wenden.
Ansonsten muss man wohl in seine eigene Tasche greifen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
@ anlupa: Ich vermute, *steph* meint einen Rechtsberatungshilfeschein. Dieser kann beim Amtsgericht beantragt werden, wenn man zu wenig Einkommen hat. Dort schildert man um was es geht, legt vor, welches Einkommen und welche Ausgaben man hat und kann dann so einen Rechtsberatungshilfeschein bekommen. Damit kann man dann an einen Anwalt aufsuchen. Der Anwalt nimmt dann in der Regel maximal 20 Euro.
Allerdings fragen die unter anderem auch, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat oder bei Mietsachen auch nach einer Mitgliedschaft im Mieterschutzbund. Wobei man da sicherlich belegen kann, welche Leistungen halt zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung nicht abdeckt.
Ansonsten muss man wohl in seine eigene Tasche greifen und einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Keine Ahnung wie du darauf kommt. Menschen mit einem geringen Einkommen, wie zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld 2, aber auch Wohngeldempfängern, steht ein solcher Rechtsberatungshilfeschein zu. Wobei man sicherlich nicht wegen jedem bisschen einfach zum Anwalt gehen kann. Sprich das Amtsgericht wird da schon die Verhältnismäßigkeit prüfen. Wobei der Mieterschutzbund auch nur bei Sachen hilft, die eingetreten sind, nachdem man dem Mieterschutz beigetreten ist. In der Regel muss man mindestens drei Monate Mitglied sein. Somit stimmt auch diese Aussage von dir nicht.
Generell klärt aber auch ein Anwalt beim Erstgespräch über die Möglichkeit des Rechtsberatungshilfescheins auf. Ich persönlich halte es mittlerweile für sinnvoller, den bereits vorher zu beantragen. Aus meinen Erfahrungen heraus, geben die auch am Telefon allgemein Auskunft. Man kann beim Amtsgericht anrufen, die Sachlage schildern und die können schon grob einschätzen, ob man überhaupt eine Chancen hat, den Rechtsberatungshilfeschein zu bekommen. Im genannten Fall würde ich halt darauf hinweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Fall auf keinen Fall übernehmen wird.
@anlupa, wenn Du nicht weißt, was ein Beratungsschein ist beziehungsweise damit gemeint ist, ist es doch egal, worum es genau geht. Aber dieser Beratungsschein nennt sich wohl eigentlich Rechtsberatungshilfeschein und dient dazu, auch Personen mit geringem oder auch keinem Einkommen eine Rechtsberatung und so weiter zu bekommen. Er dient also dazu, im Grunde auch Personen juristische Hilfe zu gewähren, die es sich an sich nicht leisten können.
Allerdings habe ich selbst noch nie diesen Hilfeschein beantragt, von daher weiß ich es auch nicht, ab wann es überhaupt Sinn macht, diesen dann zu beantragen. Ein Erstgespräch mit dem zuständigem Amtsgericht ist unumgänglich, dort wird er ja beantragt. Je nachdem, worum es geht, ist es dann auch wohl so, dass man eine direkte Zusage bekommt, ob der Fall von diesen Hilfeschein abgedeckt werden kann und danach werden wohl die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft. Aber wie gesagt, ich kenne mich diesbezüglich auch nicht aus, weshalb ich ja auch gefragt habe.
Herr Z sollte auf jeden Fall einen Beratungsschein bei seinem örtlichen Amtsgericht beantragen. Sollte er Geringverdiener sein, was er beim Amtsgericht durch Kontoauszüge nachweisen muss, stehen die Chancen für ihn gut, einen Beratungsschein zu erhalten. Dadurch würde zumindest das Erstgespräch beim Anwalt voll bezahlt oder Herr Z müsste nur einen begrenzten kleinen Anteil der Anwaltskosten übernehmen.
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