Darf man alte Kunst nachmalen und verkaufen?

vom 21.08.2012, 20:26 Uhr

Ich habe früher eine Zeit lang gerne mit Ölfarben gemalt. Einmal habe ich meinem Freund einen nachgemalten Van Gogh geschenkt. Ich muss mich selber loben, denn er ist mir sehr gut gelungen. Es sah auch ziemlich beeindruckend aus. Ein echtes Ölbild in der Wohnung macht wesentlich mehr her als ein Druck.

Darf man eigentlich Bilder von alten Künstlern nachmalen, seinen eigenen Namen darunter schreiben und verkaufen? Eigentlich ist es ja keine Fälschung, weil man seinen eigenen Namen draufschreibt und alte Kunst meiner Meinung nach Allgemeingut ist. Muss man vielleicht auf das Bild noch den Namen des Künstlers draufschreiben, zum Beispiel so ähnlich wie beim Zitieren von Texten? Ich würde die Bilder auch wahrscheinlich gar nicht verkaufen, sonder bei mir selber aufhängen oder verschenken, wenn es jemandem gefällt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich als Laie denke, das ist kein Problem, schließlich kopierst du nichts. Alles was du mit deinen eigenen Händen an Kunst zustande bringst, ist erlaubt und du bist der Urheber. Das Nach-Malen ist, glaube ich, legal, denn man könnte ja genauso gut eine Fotografie oder eine gezeichnete Postkarte nach malen. Im Endeffekt entsteht ein neues Werk, was zwar vom Motiv her einem anderen ähnelt, aber doch ein Anderes ist.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also die Chinesen machen das, so viel konnte ich zumindest in einem Bericht hören. Dabei malen sie bekannte Bilder nach und verkaufen diese in aller Welt, ob es da besondere Bestimmungen gibt weiß ich leider nicht. Wenn du sie aber nur verschenken willst, oder selbst in der Wohnung aufhängen willst, sehe ich da keine Probleme.

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» Concept » Beiträge: 63 » Talkpoints: 21,84 »



Soweit ich das weiß, ist es so, wie du selbst geschrieben hast. Solange du nicht auch noch das Kürzel des Original-Künstlers drunter setzt, sondern es bewusst als dein eigenes Kunstwerk ausgibst, ist das Nachmalen erlaubt und eben keine Fälschung.

» musicality » Beiträge: 809 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das Eis kann da unter Umständen recht dünn werden. Auf keinen Fall solltest du die Künstlerunterschrift von den alten Künstlern nachmachen. Wenn du deine eigene eigene Unterschrift unter das Bild setzt, dann ist das relativ unproblematisch, aber eben nur relativ. Sicherheitshalber würde ich auf der Rückseite der Leinwand noch eine Inschrift anbringen, dass das Bild von anlupa im Jahre 2012 neu interpretiert wurde.

Es ist durchaus ein Unterschied für welchen Zweck du das Bild malst. Wenn du es nur bei dir im Haus als Dekoration aufhängen willst, dann kräht da kaum ein Hahn danach. Schließlich geht man davon aus, dass du ja weißt, dass du das Bild eigenhändig kopiert hast. Sich selbst kann man ja nicht betrügen.

Schwieriger wird es, wenn du das Bild an dritte weiter gibst. Verschenken ist wohl unproblematisch. Ich würde sicherheitshalber den Beschenkten aber noch mal mit einem Brief mit Kopie darauf hinweisen, dass das Geschenk kein originales Kunstwerk ist und mir das auf meiner Kopie per Unterschrift vom Empfänger bestätigen lassen. Dann kann nachher keiner behaupten, er wäre nicht informiert gewesen. Mit dem Verkauf wäre ich eher vorsichtig. Da würde ich auch eventuell auf so einen Kaufvertrag zurück greifen, den man sich vielleicht am besten von einem Rechtsanwalt aufsetzen lässt. Auf jeden Fall solltest du dich genau informieren, wann der "alte" Künstler gestorben ist, damit auch ganz sicher das Urheberrecht auf das Bild erloschen ist. Hier findest du weitere Informationen über dieses Thema in einem Interview mit einem Rechtsanwalt.

Zudem würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und eher Readymades malen statt schlichte Kopien. Ein bekanntes Readymade ist zum Beispiel die Mona Lisa mit einem Joint in der Hand. Da erkennt man schon auf den ersten Blick, dass da keine Fälschungsabsichten dahinter stecken, sondern dass man das Bild neu interpretiert hat. Wenn man tatsächlich mal einen übelnehmerischen Kunden erwischt hat, kann man dann gegebenenfalls vor Gericht ganz leicht beweisen, dass der Kunde mit einem Blick in ein Kunstbuch ganz leicht hätte fest stellen können, dass das Bild stark verfremdet wurde.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich denke nicht, dass das Probleme gibt, sofern du es nicht als Original verkaufen willst. Du malst das Bild ja lediglich nach und verkaufst es dann auch als nachgemalt'. Ich bin mir da allerdings auch nicht zu 100 Prozent sicher. Ich habe auch schon mal ein Bild nachgemalt und dann verkauft. Ich wollte mir ein Motiv von Roy Lichtenstein auf eine Leinwand malen, dabei habe ich allerdings nicht die klassischen Pünktchen bei der Färbung der Haut benutzt, sondern alles großflächig ausgemalt.

Das lag einfach daran, dass ich mit meinem Pinsel keine so kleinen, ebenmäßigen Punkte malen konnte. Das ganze hat mir dann aber irgendwie doch nicht gefallen und so habe ich es einfach bei Ebay reingesetzt und dort verkaufen können. Natürlich habe ich hinzugeschrieben, dass es selbstgemalt ist und ich es verkaufen möchte weil es mir selber nun doch nicht so ganz zusagt. Um dieses Bild ging es damals. Klick

» xDana » Beiträge: 493 » Talkpoints: 17,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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