Gemeinschaftsgarten: Ältere Mieter meinen das Sagen zu haben

vom 21.08.2012, 13:52 Uhr

A wohnt in einem Haus mit einem Gemeinschaftsgarten. A ist erst im Juni dort eingezogen und wollte nun auch mal den Garten nutzen. Er nahm seinen Liegestuhl und stellte ihn auf den gerade gemähten Rasen (Gartenarbeit macht ein Gärtner). Ein älterer Mieter meinte, dass A sich nicht einfach auf den Rasen legen kann. Der Rasen würde Schaden nehmen und er soll den Liegestuhl auf den Weg stellen.

A hat es dann gemacht, obwohl keiner mehr vorbei kam, ohne den Rasen zu betreten. A wollte dann seinen Wäscheständer nehmen und seine Wäsche hinhängen und auch das hat ein älterer Mieter ihm verboten, weil Wäsche nicht schön aussieht. Aber die Wäsche der älteren Mieter hängt immer draußen.

A hat den Vermieter angerufen und der meint, dass man das unter sich klären soll. Er ist kein Schiedsmann, der zwischen den Parteien vermittelt und man sollte sich nicht so kindisch verhalten. A traut sich nicht mehr in den Garten, für den er genauso Miete zahlt. Im Mietvertrag steht zwar nicht, wie viel er speziell für den Garten zahlt, aber es steht darin, dass eine Gartenmitbenutzung mit gemietet wird.

Kann A die Miete mindern, weil er den Garten nicht nutzen kann? Wie viel kann er dafür die Miete mindern? Wie sieht es rechtlich aus, dass ältere Mieter eine Art "Platzrecht" beanspruchen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Was würde denn passieren, wenn Mieter A. nun seinen Liegestuhl oder Wäscheständer einfach auf die Wiese stellt? Wahrscheinlich nichts. Eventuell stellt der andere Mieter den Wäscheständer dann wo anders hin, da wird sich Mieter A. sicherlich gegen wehren können. Aber der andere Mieter wird wohl kaum Mieter A. mit dem Liegestuhl von der Wiese zerren.

Nur weil ein Nachbar bisher gesagt hat, man soll den Rasen nicht nutzen, ist das ja kein Verbot. Warum also will Mieter A. die Miete mindern? Weil da ein Nachbar irgendwas sagt, dem der Vermieter ja eindeutig widersprochen hat. Noch dazu hat Mieter A. ja einen Mietvertrag in dem Gartennutzung drin steht. Warum macht Mieter A. es dann nicht einfach? Eine Mietminderung wäre absolut ungerechtfertigt, denn Mieter A. kann die Mietsache ja nutzen.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bevor ich provoziere würde ich ehrlich gesagt erst einmal das Gespräch suchen und da an der Wäsche ansetzen. Wenn man schon einen Hof hat, wo man die Wäsche hinhängen kann, dann will ich diese Möglichkeit als Mieter doch auch nutzen. Und wenn es alle anderen auch machen -wieso sollte es mir dann verboten werden? Ich würde da direkt fragen, was an meiner Wäsche anders ist, als an der von anderen und ob man mich da wirklich so schikanieren muss.

Beim Wohnen kann es doch ein Nehmen und ein Geben sein und ich bin sicher, dass auch irgendwann mal die Situation kommen kann, wo die älteren Menschen die Hilfe eines jungen brauchen. Sei es, um den schweren Getränkekasten hoch zu schleppen, oder sei es irgendwas anderes. Da findet sich doch was. Und da kann man doch wohl seine Wäsche da aufhängen und auch den Liegestuhl auf den Rasen stellen. Im Grünen sitzt es sich besser.

Und wenn man dann immer noch auf stur schaltet, dann würde ich mal dezent meine Wäsche einfach da aufhängen. Dann müssen die das Gespräch erneut suchen, wenn es sie so sehr stört. Wenn nicht, dann kann man davon ausgehen, dass sie nur Langweile hatten und Streit gesucht haben.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Unter Platzrecht stelle ich mir etwas ganz anderes vor. Wenn A so etwas gesagt wird und die älteren Mieter haben selbst ihre Wäsche draußen hängen, warum sagt er dann nichts? Er kann sich doch dazu äußern und sagen, dass er das Recht laut Mietvertrag hat. Das kann ein ruhiges Gespräch geben und keine Schreierei. Wenn A den älteren Mieter nett und höflich anspricht, kann der doch nichts machen. Und ein Liegestuhl gehört nicht auf den Weg sondern auf den Rasen. Vielleicht legen die anderen Mieter sich nicht nach draußen und müssen es erst einmal lernen, wie schön das ist.

Vom Vermieter ist aber auch nicht richtig, den Mietern das selbst zu überlassen. Er hätte ein Rundschreiben machen können und die Rasenfläche als Gebrauchsfläche erklären. Das kann man erwarten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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