Gartenmitbenutzung nur für Mieter, nicht für Besucher?
Im Mietvertrag von A steht, dass er eine Gartenmitbenutzung hat. Er darf den Gemeinschaftsgarten mit benutzen und dort grillen oder die Kinder spielen lassen. A hat nun am Wochenende Besuch gehabt und hat sich mit dem Besuch in eine Ecke gesetzt und gegrillt. Bei den Besuchern war auch ein Kind dabei, welches mit den 2 Kindern von A im Garten gespielt hat. Im Garten ist ein Sandkasten, eine Schaukel und ein Klettergerüst. Andere Nachbarn waren nicht dabei.
Der Vermieter von A wohnt im Nebenhaus und war heute bei A und meinte, dass er das nicht mehr sehen will, dass Besucher mit im Garten wären. Die Mitbenutzung des Gartens gilt nur für die Familie A und den anderen Bewohnern im Haus und nicht für die Besucher. Dies steht aber nicht im Mietvertrag. Kann der Vermieter wirklich darauf bestehen, dass Besucher nicht mit in den Garten dürfen?
Eine solche Einschränkung für die Gartennutzung wäre vermutlich selbst dann nicht gültig, wenn sie explizit in Mietvertrag stehen würde. Hier ist zu empfehlen, dass man den Vermieter konkret darauf anspricht und fragt, was denn der Grund für diese doch lächerlicher Beschränkung ist. Wenn man es auf die Spitze treiben will (was man aber nicht sollte, sofern man ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben will), könnte man dann auch anmerken, dass es einem egal ist, was der Vermieter sehen will und was nicht.
Jeder Mieter hat das Recht, Besuch zu haben (außer wenn eine Dauernutzung vorliegt). Selbstverständlich darf der Besuch auch den Gemeinschaftsgarten nutzen. Die Kinder dürfen auch mit ihren Freunden im Garten spielen. Was hat denn ein Einzelkind vom Garten, wenn es keine Freunde einladen darf?
So etwas habe ich bisher noch nie gehört und fände es auch interessant, wenn man wüsste, wieso der Vermieter es in Zukunft nicht sehen möchte, dass sich Besucher der Mieter im Garten aufhalten. Sofern diese nicht randalieren oder sich in anderer Weise vollkommen unangemessen verhalten, sollte es den Vermieter nichts angehen, wenn Familie A die Besucher mit in den Garten nimmt. Ich frage mich auch, warum der Vermieter scheinbar explizit etwas gegen Besucher im Garten hat. Ist es aus seiner Sicht denn in Ordnung, wenn der Besuch in der Wohnung bleibt? Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht und es wäre interessant, da die Hintergründe zu kennen. Waren die Kinder denn zumindest überdurchschnittlich laut?
Ich würde mir an Stelle von A keine Sorgen machen, weil ich nicht denke, dass der Vermieter den Besuchern den Zugang zum Garten untersagen kann. Ich würde es ruhig darauf ankommen lassen und den Vermieter auch mal fragen, weswegen er keine Besucher im Garten sehen möchte. Er muss das doch irgendwie begründen können und als Mieter, der da auf der sicheren Seite ist, kann man ruhig mal höflich nachfragen, was das eigentlich soll.
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