Wasserpumpe im Garten - was ist erlaubt?
Bei A gegenüber, in ca. 60 Meter Entfernung befindet sich eine Häuserzeile mit vielen "lauten" Nachbarn. Man kennt das ja. Es gibt Menschen, die von Natur aus laut sind. Feiern und grölen bis in den Morgen, laute Gespräche ohne Rücksicht auf Verluste, Kinder, die Lärm machen dürfen ohne Ende, ein "Schwimmbad" im Garten mit entsprechender Lärmentwicklung, usw.
A kennt die Leute nicht, weil dazwischen ein schmaler Park ist, dahinter ein Zaun, Büsche, man kann das nicht einsehen. Seit einiger Zeit haben diese Menschen nun eine Gartenpumpe, die sie offensichtlich nicht vor ihre Haustüre, sondern nahe an das Grundstück des A verfrachtet haben. Steht der Wind auf West - und das tut er meistens - dann kriegt A trotz der Entfernung einiges von diesem permanenten Gebrumme der Pumpe mit, obwohl diese Pumpe immer noch ca. 20 Meter entfernt scheint. Und Nachbars haben die Pumpe nun Freitags von 8 bis 22:45 Uhr, Samstags von 8 bis 23.30 Uhr und Sonntags ab Mittags laufen. A fragt sich natürlich, was machen die eigentlich? Kann man den Garten über 15 Stunden sprengen? Seit Sonntagmorgen hört A nun auch Schwimmbadgeräusche und vermutet, Nachbars füllen seit über 2 Tagen auch ihre "Badeanstalt".
Nun fragt A sich, was da eigentlich erlaubt ist und was nicht. Jede Gemeinde wird da wohl ihre eigene Regelung haben, aber es wird vermutlich auch eine Landesgesetz geben, dass den Gebrauch solcher Pumpen reglementiert. A fragt sich, ob da jemand zig Tausende von Litern Grundwasser in ein Schwimmbecken pumpen darf? Wenn das jeder tun würde, was wäre dann los? Und A fragt sich, wie lange man so eine Pumpe benutzen darf? 24 Stunden am Tag und sogar am Sonntag? Das kann A sich nicht vorstellen.
Wie steht ihr dazu? Hat da jemand tiefergehende Kenntnisse?
Also wenn das Wasser aus einem Brunnen auf dem Grundstück kommt, dann kann man allein wegen der Wassermenge nichts machen. Dafür hat man ja schließlich einen Brunnen, um diesen zu nutzen. Selbst wenn da wirklich tausende Liter Wasser entnommen werden, kann A nichts machen. Außer wenn man damit sein eigenes Grundstück unter Wasser setzen würde.
Bei der Geräuschbelästigung muss A sich beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen. Es gibt da Grenzen bei der Dezibel-Belastung und eben auch bei der Dauer der Nutzung. Den Geräuschpegel kann man ja messen lassen und die Zeiten kann man mit Zeugen dokumentieren, um dann gegen die Nachbarn etwas unternehmen zu können.
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