Fragen zur Familienhilfe

vom 01.07.2012, 05:39 Uhr

A ist zum vierten Mal schwanger und das Ganze wird auch als Hochrisikoschwangerschaft bewertet. Die drei anderen Kinder sind im Alter von knapp einem Jahr bis zu fünf Jahren, der Vater geht in Vollzeit arbeiten und auf die Großeltern kann A nicht zurückgreifen. In der ersten Zeit wird A noch von einer Tagesmutter unterstützt, da A noch ein wenig arbeiten gehen wird, so weit es ihr eben möglich ist. Diese Tagesmutter wird von staatlicher Seite aus gefördert, aber für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit ist es so, dass A vermutlich die Tagesmutter selbst nicht finanzieren kann und in dem Fall besteht auch Zweifel, dass für die Zwischenzeit auch keine staatliche Förderung über das Jugendamt der Tagesmutter möglich ist.

A stünde ja eine Familienhilfe in dem Falle zu und die Frage hierbei ist, ob A sich zum Einen die Familienhilfe selbst aussuchen kann, was ja sinnvoll wäre, da die Tagesmutter die drei Kinder ja schon eine Weile kennt und sie dann die Tagesmutter engagieren würde und zum Anderen, wie die Finanzierung der Familienhilfe dann aussehen würde. Welche sonstigen Möglichkeiten oder vielleicht sogar Rechte hätte A noch für eine Unterstützung?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Eine Familienhilfe hat ja an sich nicht den Zweck, die Kinderbetreuung zu übernehmen. Eine Familienhilfe dient ja eher dazu, problematische Familiensituationen zu verbessern und soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden. Wobei der genannte Fall da sicherlich so ein Zwischending ist.

Ich denke eher, dass der Familie dann eine Haushaltshilfe zustehen würde. Die aber eben hauptsächlich für den Haushalt zuständig ist und nicht hauptsächlich für die Betreuung der Kinder da sein wird. Eine Haushaltshilfe kann man allerdings relativ frei wählen. Somit wäre es dann ja auch möglich, die bereits bekannte Tagesmutter, einzustellen. Wie das mit Kontrollen aussieht, ist mir nicht bekannt.

Falls eine Familienhilfe bewilligt werden sollte, sehe ich an sich wenig Hoffnung darin, dass man nur eine Tagesmutter einstellen kann. In der Regel sind Familienhelfer ja eher aus dem Bereich Sozialpädagogen. Wobei das Argument, die Kinder kennen die Tagesmutter ja bereits, sicherlich ein gutes Argument ist.

Spontan würde mir einfallen, falls es bei einem Kind gesundheitliche Probleme gibt, gibt es die Möglichkeit des persönlichen Budgets. Dieses persönliche Budget gibt es zur Teilhabe von behinderten oder chronisch kranken Menschen. Die Möglichkeit gibt es scheinbar auch bereits für Kinder, da ich das persönliche Budget eher nur bei Erwachsenen mit Erkrankung kenne. Und persönliches Budget heißt hier nicht, dass man das persönlich bestreiten muss. Es wird ein Hilfeplan erstellt mit den Leistungen die man braucht und die werden dann finanziert. Also nur als grobe Erklärung. Beispiele wären hier zum Beispiel ein behindertes Kind welches verschiedene Leistungen braucht, die dann individuell auf das Kind abgestimmt werden können.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Es mag sein, dass ich den Begriff der "Familienhilfe" mit dem Begriff der "Haushaltshilfe" durcheinander gebracht habe. Es ist jedoch so, dass auch die vierte Schwangerschaft vermutlich auf eine Hochrisikoschwangerschaft hinausläuft und die Schwangere weder großartig den Haushalt noch die Kinder versorgen kann. Für solche Situationen muss es doch möglich sein, eine Hilfe zu erhalten, die finanziert wird, aber die auch gleichzeitig von der Familie selbst ausgesucht werden kann.

Ein Kind hat tatsächlich gesundheitliche Einschränkungen, die sich auch in einem Grad der Behinderung wiederfinden. Das wurde also auch von offizieller Seite bestätigt. Aber wenn nun weder eine Haushalts- noch eine Familienhilfe in Frage kämen, die staatlich bezahlt wird, was denn dann?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich kann dir nicht folgen. Wenn die Frau eine Hochrisikoschwangerschaft hat, gibt es ganz klare Hilfen. Die dürfte sie auch mit relativ wenig Aufwand bekommen können. Du hast aber nun speziell nach der Zeit nach der Schwangerschaft gefragt. Klar sind vier Kinder viel Arbeit. Aber so lange keine medizinischen Gründe vorliegen, wird zumindest die Krankenkasse keinen Cent bezahlen.

Jugendamt ist an sich ja auch nur zuständig, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder es ohne Hilfe dazu kommen könnte. Ob der Kindergartenplatz oder in dem Fall die Tagesmutter weiter finanziert wird, wenn die Mutter nicht mehr berufstätig ist, was sie ja im Mutterschutz (hier speziell nach der Geburt) und der Elternzeit nicht wäre, ist wohl teilweise auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche Bundesländer sagen klar, wenn die Mutter den Platz bekommen hat, weil die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und nun nicht mehr berufstätig ist, dann wird der Platz nicht mehr finanziert.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich habe doch ganz oben gleich im ersten Satz von der Hochrisikoschwangerschaft geschrieben, sodass es da eigentlich hätte klar sein sollen. Die Frage ist ja auch nicht, ob, sondern welche Hilfen zur Verfügung stünden und wohin man sich damit wenden kann.

Auch ist mir bekannt, dass es Bundesländer gibt, die Tagesmütter nicht nur dann finanzieren, wenn es um Berufliches geht, sondern auch, wenn eine Schwangerschaft inklusive Mutterschutz und Elternzeit eintritt. Das muss A aber genau wie die anderen Möglichkeiten ja selbst in Erfahrung bringen und ich wollte sie dabei unterstützen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Du hast das hier so geschrieben:

In der ersten Zeit wird A noch von einer Tagesmutter unterstützt, da A noch ein wenig arbeiten gehen wird, so weit es ihr eben möglich ist. Diese Tagesmutter wird von staatlicher Seite aus gefördert, aber für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit ist es so, dass A vermutlich die Tagesmutter selbst nicht finanzieren kann und in dem Fall besteht auch Zweifel, dass für die Zwischenzeit auch keine staatliche Förderung über das Jugendamt der Tagesmutter möglich ist.


Daraus geht für mich hervor, es geht konkret um die Hilfen nach der Geburt. Aus dem was du sonst hier im Thread geschrieben hast, ist mir nicht ersichtlich, für was die Mutter nun konkret Unterstützung braucht. Oder warum sie, wenn sie daheim ist, eine Tagesmutter braucht.

Rein rechtlich stehen den Kinder ein Kindergartenplatz zu. Bisher ab dem dritten Lebensjahr, aber die gesetzlichen Bestimmungen haben sich ja geändert. Ob man aber die Dienste einer Tagesmutter, mit dem was ein Kindergarten bietet, gleichsetzen kann und sich daraus ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme ergibt, müsste wohl geprüft werden. Fakt ist aber, dass der Besuch eines Kindergartens eben auch Kontakt mit gleichaltrigen Kindern bedeutet und sich positiv auf die soziale und zwischenmenschliche Entwicklung des Kindes auswirkt. Klar beeinflusst eine Tagesmutter auch, aber ob das gleich zu setzen ist, ist fraglich.

Sollte es bei der Mutter und/ oder den Kindern zu gesundheitlichen Problemen kommen, kann man sicherlich auch Leistungen durch die Krankenkassen bekommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wenn A nachweislich arbeitssuchend ist oder eine Teilzeitstelle hat, ich glaube, Minimum wären wohl so 15 Stunden in der Woche soweit ich mich recht erinnern kann, dann wird die Tagesmutter über das Jugendamt finanziert. So war das in meinem Fall, warum sollte das bei A anders sein?

A muss ggfs. Nachweise wie geschriebene Bewerbungen einreichen und eben nachweisen können, dass sie sich um eine Stelle bemüht, dann wird auch die Krippe oder die Tagesmutter finanziert, das kann A sich aussuchen, inwieweit sie halt einen Platz bekommt.

Anders verhält es sich natürlich, wenn A absolut nicht arbeitet, dann besteht meines Wissens nach erst ab 3 Jahren, also im Kindergartenalter, die Möglichkeit, sich den Platz finanzieren zu lassen. Übrigens kann A auch schon den Zuschuss zur Betreuung (meistens wird es voll übernommen) beantragen, wenn A noch Elterngeld oder andere Hilfen bekommt, das eine schließt das andere nicht zwangsläufig aus, zumindest ein anteiliger Zuschuss kann so evtl. auch drin sein.

Bei uns wird das Ganze über das Jugendamt beantragt, A muss sich halt informieren, die Tagesmütter selbst können da ganz gut beraten, da sie ja meist auch schon den ein- oder anderen Fall hatten, wo der Beitrag finanziert wurde und somit selbst meist in Kontakt mit den Ämtern stehen, da diese den Beitrag an die Tagesmutter weiterleiten.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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