Darf der Vater den Abholort des Kindes bestimmen?
Frau S. ist eine alleinerziehende Mutter. Vom Vater des gemeinsamen Kindes ist Frau A. schon lange getrennt. Die Beziehung zwischen den Eltern ist nicht die Beste. Der Vater sieht sein Kind allerdings regelmäßig alle zwei Wochen. Allerdings wohnt der Vater weiter weg. Er holt seinen Sohn dann Samstags Vormittags gegen 11 Uhr ab und bringt ihn am Sonntag gegen 18 Uhr wieder zu seiner Mutter zurück.
Nun hat Frau S. ein langes Wochenende mit ihren Freundinnen geplant. Sie freut sich da auch schon richtig drauf. Das lange Wochenende fällt auch auf ein Wochenende, an dem der Vater das Kind hätte. Da die Freundinnen eine weitere Anreise haben, wollen sie bereits am Freitag los fahren. Das Kind von Frau S. würde dann am Freitag von ihren Eltern abgeholt werden und bei den Großeltern übernachten. Das macht das Kind öfters und es liebt seine Großeltern.
Frau S. hat dem Vater ihres Kindes nun gebeten, am besagtem Wochenende das Kind doch bitte bei ihren Eltern abzuholen. Diese wohnen im selben Ort und für den Vater wäre das kein wirklicher Umweg. Der Vater sagt aber, er holt sein Kind am Samstag um 11 Uhr bei ihr, wie sonst auch und sie muss ihm das Kind übergeben. Auf keinen Fall würde er sein Kind wo anders holen. Falls sie an dem Samstag um 11 Uhr nicht mit dem Kind daheim sei, würde er ihr Schwierigkeiten machen, weil sie ihm sein Kind entzieht und sich nicht an die Umgangsvereinbarungen hält.
Frau S. hat dem Vater ihres Kindes verschiedene andere Vorschläge gemacht, aber er lehnt alle ab. Für Frau S. lohnt es sich nicht wirklich, erst am Samstag nach 11 Uhr los zu fahren, da sie mehrere Stunden Fahrt vor sich hätte. Noch dazu hat sie kein Auto und müsste mit dem Zug fahren. Würde sie am Freitag mit den Freundinnen fahren, würde man sie mitnehmen. Und Frau S. müsste auch am Sonntag früh los, damit sie pünktlich um 18 Uhr daheim ist, wenn der Vater das gemeinsame Kind wieder zurück bringt.
Wie kann sich Frau S. verhalten? Kann der Vater verlangen, dass nur sie ihm das Kind übergibt? Kann er sie wirklich beim Jugendamt anschwärzen, weil sie ihm das Kind nicht übergibt?
Ich denke mal hier muss man auf jeden Fall eine beidseitige Lösung finden. Wenn dies nicht möglich ist, wie in diesem Fall, muss das Familiengericht entscheiden. Wenn dieses dann entschieden hat, müssen sich beide Parteien daran halten. Wenn Frau A eine gute Begründung hat, wieso sie nicht zum Abholzeitpunkt an diesem Ort sein kann, passiert gar nichts. Kindesentzug wäre nur, wenn sie nicht bereit wäre, ihm das Kind zu überlassen. Dies ist hier aber nicht der Fall. Der Herr B muss die Umstände mit in Betracht ziehen und berücksichtigen und kann nicht einfach nach seinen Bedürfnissen entscheiden.
Oh, solche Geschichten kenne ich nur zur Genüge, denn ich hatte dasselbe damals mit meinem Exmann auch und es ist einfach nur reine Schikane, weil der Exmann es der Frau einfach nicht gönnt, das sie sich auch mal amüsiert. Anscheinend ist der Exmann von Frau S. wohl noch eifersüchtig und möchte irgendwie immernoch die Kontrolle haben. Ich finde so etwas traurig, denn letztendlich leidet nur das Kind darunter.
Wenn sich gar keine Regelung findet, dann sollte Frau S. mal zum Jugendamt gehen und ihre Lage schildern und da es ja in dem Fall ein Ausnahmefall ist, wird sich da sicherlich eine Lösung finden. Anders wäre es natürlich, wenn so ein Fall alle zwei Wochen passieren würde und der Exmann immer woanders das Kind abholen müsste, aber das ist hier ja nicht der Fall. Vielleicht kann Frau S. ja noch einmal in Ruhe mit ihrem Exmann reden und eine Einigung finden, ansonsten bleibt wohl nur der offizielle Weg zum Jugendamt. Eine Möglichkeit wäre ja noch, das die Großmutter in der Wohnung von Frau S. ist, wenn der Vater das Kind abholt, aber der besteht ja darauf, das Frau S. bei der Übergabe dabei ist, also meiner Meinung nach, reine Schikane.
Ich bin selber auch alleinerziehende Mutter. Da ich allerdings aus Österreich komme, kenne ich in erster Linie die Rechtslage in Österreich. Einmal davon abgesehen, dass es sicher die beste Lösung wäre, eine gemeinsame Lösung zu finden, weiß ich aber auch nur zu gut, dass das nicht allzu leicht ist. Rein rechtlich jedenfalls sieht es so aus, dass der Vater generell das Kind zu holen und zu bringen hat. Wenn nun als Ort eine andere Wohnung aber im gleichen Dorf ausgemacht wird, so wird das sicher im Rahmen sein. Da wird man wohl der Mutter das Recht geben.
Wenn die Mutter jedoch mit dem Kind weit weg fahren würde und dann sagen würde, dass der Vater das Kind nur dann sehen kann, wenn er es von weiter weg abholt, dann wird man wohl eher dem Vater recht geben. Es sollte also alles im Rahmen bleiben, aber das scheint hier ja der Fall zu sein, da es sich um die gleiche Ortschaft handelt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Vater das Kind nicht von der Großmutter abholen möchte, weil es ihm unangenehm ist, die Ex-Schwiegereltern oder wie auch immer anzutreffen. Das jedoch bleibt "Pech" für den Vater. Bei der "Übergabe" muss die Mutter jedenfalls nicht anwesend sein. Es kann ja auch in der eigenen Wohnung die Oma das Kind entgegen nehmen.
Jedenfalls kenne ich solche Geschichten leider durchaus auch. Im Endeffekt wäre es denke ich sicherlich egal, aber hier geht es wohl in erster Linie ums Prinzip. Leider. Die Mutter braucht sich in diesem Fall jedenfalls glaube ich nicht allzu viele Gedanken und Sorgen machen, dass sie mit Gericht oder Jugendamt Ärger bekommen wird, wenn sie den Vorschlag macht, dass das Kind in der gleichen Ortschaft von den Großeltern abgeholt werden soll.
Ich würde an deiner bzw. an der Stelle von Frau S. versuchen, das die Großeltern einfach um 11 Uhr mit dem Kind in der Wohnung der Mutter sind. Wenn es ja im gleichen Ort liegt, dürfte das kein Problem sein. So kann sich der Vater nicht beschweren und Frau S. braucht sich auch keine Gedanken zu machen. Jedoch finde ich das Verhalten des Vaters sehr merkwürdig und würde ihn doch mal fragen, was das soll. Gefallen lassen würde ich mir das nicht, aber ich würde auch nicht vor Gericht gehen. So etwas bekommen die Kinder mit und da sollten die Eltern schon im Wohle des Kindes handeln. So erwachsen sollte der Vater zudem sein, dass er mit sich reden lässt. Nur im äußersten Notfall würde ich wirklich den Schritt vor Gericht wagen.
So einfach ist es leider nicht, das die Großmutter einfach ohne Absprache, mit dem Vater dann das Kind übergibt, denn so hat der Vater, falls er wirklich nur auf Schikane und Ärger aus ist, auch gleich was in der Hand. Er kann natürlich verlangen, das die Mutter das Kind übergibt und auch nach dem Besuch beim Vater wieder entgegen nimmt und daher würde ich nochmal versuchen, mit dem Vater zu reden, da es ja wirklich ein Ausnahmefall ist.
Solche Sachen kann man allerdings auch bei einem Elterngespräch mit dem Jugendamt schriftlich regeln und so habe ich das damals auch mit meinem Exmann gehandhabt. So ist Frau S. dann auch auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Es ist zwar lächerlich, das der Vater sich jetzt so anstellt und Frau S. sollte sich nicht alles gefallen lassen, aber dennoch sollte sie ihm kein Futter für noch mehr Ärger und Stress vor die Füße legen.
Bei meinem Exmann gab es auch Probleme. Er wollte immer, dass ich das Kind zu ihm bringe, da er der Meinung war, 40 Minuten mit dem Bus könne man ihm nicht antun. Das Amt für soziale Dienste ist da anderer Ansicht. Der Vater hat Besuchsrecht, aber die Pflicht das Kind von zu Hause abzuholen. Somit war das Thema dann bei uns ganz schnell in der untersten Schublade und erledigt.
Warum sollte die Mutter als sorgeberechtigte Person nicht bestimmen können, dass die Großeltern an dem Tag das Kind an den Vater übergeben? Schließlich kann sie mit Sorgerecht solche Dinge des alltäglichen Lebens doch alleine entscheiden. Selbst wenn beide noch nach der Trennung gemeinsames Sorgerecht haben, muss man mit dem Partner nur Dinge gemeinsam beschließen, die Effekte auf das künftige Leben haben. Beispielsweise, ob das Kind eine staatliche oder eine private Schule besuchen wird. Wer aber an einem einzelnen Umgangswochenende das Kind übergibt, ist wirklich Pillepalle, so das jemand ist, der das Kind gut kennt und dem das Kind vertraut. Auch sollten die Großeltern den Vater kennen (was in der Regel der Fall ist) damit gewährleistet ist, dass kein unbefugter Fremder das Kind mitnehmen könnte und der Vater das als Einwand einbringen kann.
Wenn man nette Sachbearbeiter beim zuständigen Jugendamt hat oder sowieso bei einer Erziehungsberatungsstelle betreut wird, würde ich als Mutter das Thema dort ganz offensiv ansprechen und um Hilfe bitten. Das Jugendamt kann meines Wissens sogar Personen stellen, die in strittigen Familien die Übergabe der Kinder zwischen den Elternteilen betreuen. In dem Fall wäre das vielleicht eine Idee, gegen die der Vater auch nicht sein kann. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Jugendamt etwas dagegen einzuwenden hat, wenn die Mutter ein Wochenende als Ausnahme im Jahr mal für Erholung und Privatvergnügen nutzen möchte, wenn sie die Kinder beim Vater und damit betreut weiß. Schließlich kann eine entspannte und zufriedene Mutter auch besser der Erziehungsarbeit nachkommen, die in Trennungsfamilien wirklich leicht belastend ist, besonders wenn man so strittige Trennungsfälle zu verkraften hat.
Wenn man in dem Fall zuerst beim Jugendamt war und mit den Mitarbeitern da eine gute Lösung gefunden hat, kann sich der Vater aufregen wie er will. Wenn das Jugendamt bestätigen kann, dass die Lösung im Sinne der Kinder war, wird auch ein Richter noch mal drüber nachdenken, wem er glauben wird, schließlich ist ein Jugendamt als neutraler Dritter glaubwürdiger als ein aufgebrachtes Elternteil.
@EmskoppEL: So schnell kann der Kindesvater da keinen Strick daraus drehen. Ich hatte erst selbst einen ähnlichen Vorfall, wo ich vom Vater meiner Töchter angepampt wurde, dass ich gefälligst zu Hause sein muss, wenn er die Kinder bringt. Wobei er es nur vermutet hat, weil mein Auto nicht direkt vor der Tür stand.
Aber wie dem auch sei. Trotz gemeinsamen Sorgerechts kann ich bestimmen wer meine Töchter in meiner Wohnung beaufsichtigt. Daher kann Frau S. auch ihre Eltern samt dem Kind in der eigenen Wohnung haben und diese übergeben das Kind an den Vater und nehmen es am nächsten Tag quasi auch entgegen. Der Vater hat dies so hinzunehmen. Sein Umgang war damit nicht gefährdet und das Kind war ordentlich beaufsichtigt.
Ehrlich gesagt weiß ich gerade gar nicht was ich dazu sagen soll. Es klingt irgendwie ein wenig danach, als wenn der Vater einfach nur schikanieren möchte und somit den Ort am liebsten bestimmen möchte. Eventuell sucht dieser natürlich auch einen Grund, um der Mutter zu jeder Situation eins reinwürgen zu können. Ich denke so klingt das Ganze für mich und daher sehe ich das schon Mal noch viel weniger ein.
Grundsätzlich hat natürlich das Elternteil welches das Sorgerecht besitzt auch das Sagen. Dennoch sollte man sich schon zusammenraufen und einen Nenner finden und nicht auf die Kosten des Kindes agieren. Weiterhin finde ich, dass Absprachen treffen zu diesem getrennten Leben dazugehören und somit muss man da schon kleinere Abstriche machen. Dennoch würde ich ihm nicht sein Recht geben nur, weil er denkt, er kann hier einen auf bekloppt machen.
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