Ab wann steht einem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu?

vom 15.08.2012, 07:08 Uhr

Eigentlich müsste man ja davon ausgehen, dass jeder, der irgendwie arbeitet, auch ein entsprechendes Arbeitszeugnis erhält. Allerdings stelle ich es mir recht schwierig vor, wenn jemand nun nur vier Wochen in einem Betrieb war und er dann fristlos in der Probezeit entlassen wird, dann auch ein Arbeitszeugnis wirklich erhält. Immerhin ist es ja nun eher eine kurze Dauer gewesen, die man dort tätig war.

Wie viel Zeit muss ein Arbeitnehmer im Idealfall gearbeitet haben, um dieses Arbeitszeugnis zu erhalten? Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber da kein Zeugnis ausstellen kann oder will? Irgendwie muss der Arbeitnehmer ja anzeigen, dass er, wenn auch nur in einem kurzen Zeitraum, dort tätig war, oder?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Es geht nicht darum, wie lange ein Arbeitgeber beschäftigt war. Jeder, der gekündigt wird oder selber kündigt, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei ist es egal, ob es vier Wochen oder vier Monate waren. Das Arbeitszeugnis muss dann ausgestellt werden, wenn dieses verlangt wird.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ein Arbeitszeugnis steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich zu. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob er ein paar Tage, ein paar Wochen oder Jahre in dem Betrieb angestellt war. Denn selbst bei einem kurzen Arbeitsverhältnis kann man sich ja als Arbeitgeber ein Bild von der Leistung des Arbeitnehmers machen und diese dann entsprechend beurteilen. Also auch wenn jemand nur vier Wochen angestellt war, er hat Anspruch auf ein Zeugnis, also eine Beurteilung seiner Leistung in dieser Zeit.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei einer kurzen Beschäftigungszeit steht einem kein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, sondern nur ein einfaches, das im Prinzip nur eine Bestätigung dafür ist, dass man dort von dann bis dann beschäftigt war, ohne dass die Arbeit beurteilt wird.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus mehreren Seiten, enthält eine ausführliche Bescheibung der Tätigkeiten und Beurteilungen von Arbeitsqualität, menschlicher Qualität und anderes. Man hat das Recht auf wohlwollende Formulierungen.

Ein Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis) steht einem auch in besonderen Fällen zu, wenn man nicht gekündigt hat. Man kann zum Beispiel ein Zeugnis verlangen, wenn der Chef wechselt, wenn der Arbeitsbereich wechselt und in noch einigen anderen Fällen, das weiß ich aber nicht so genau. Ich weiß aber, dass einem ohne Begründung nicht jederzeit ein Zwischenzeugnis zusteht, nur weil man vielleicht kündigen möchte und dem neuen Arbeitgeber etwas vorlegen möchte.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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