Kündigung in Probezeit wegen Stellenwechsel
Frau. hat vor kurzem eine neue Tätigkeit begonnen. Zurzeit befindet sie sich noch in der Probezeit. Laut Arbeitsvertrag kann innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nun hat Frau A. aber ab. 1.10. einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht. Den Vertrag hat sie schon unterschrieben. Da sie sich an sich in ihrer jetzigen Firma wohl fühlt, möchte sie dem Arbeitgeber gegenüber fair sein und ihm halt nicht mit einer zwei Wochen Frist kündigen, sondern eben erst zum 30.9.2012.
Frau A. fragt sich aber nun, wenn sie jetzt schon kündigt, damit der Arbeitgeber genügend Zeit hat, eine Ersatz für sie zu finden, kann doch der Arbeitgeber trotzdem mit einer zweiwöchigen Frist kündigen, da sie ja noch in der Probezeit ist. Wie würdet ihr handeln? Dem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid sagen und riskieren, dass der Arbeitgeber dann kündigt? Oder bis zum Ende warten und dann erst kündigen? Was haltet ihr für ratsamer?
Ich würde abwarten und den Zeitpunkt der Kündigung so weit wie möglich heraus zögern. Wenn nur zwei Wochen Kündigungsfrist bestehen, würde ich auch erst die zwei Wochen vorher kündigen, schließlich riskiert die Frau sonst, eher gekündigt zu werden und ein paar Wochen arbeitslos zu sein. Auch wenn der Arbeitgeber noch so nett ist, heißt das ja nicht, dass er auch noch so freundlich ist, wenn er von dem Kündigungsvorhaben erfährt. Ich habe schon die Tollsten Dinge von Arbeitgebern erlebt, die ich ihnen nie zugetraut hätte.
Ich würde bis zum letzten Termin warten, auch wenn man sich in der Firma eigentlich wohl fühlt. Es ist immer gefährlich, mit dem Arbeitgeber Mitleid zu haben. Ich sehe zwar, dass das menschlich gesehen eine schwierige Situation ist, weil man heucheln muss. Aber man muss ja bei der Kündigung nicht sagen, dass man die Stelle schon vorher hatte. Ich denke, dass man da ruhig ein bisschen schummeln kann, um nicht in allzu ungünstigem Licht dazustehen. Der Arbeitgeber geht mit der Probezeit ja das Risiko ein, dass der Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeit kündigt. Umgekehrt hat er den Vorteil, dass er das auch machen kann.
Das kling schon sehr danach, als würde Fau A hier noch ein sehr romantisches Bild vom Verhältnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. Fast schon ritterlich macht sie sich um das Wohl des Arbeitgebers Sorgen und hat offenbar Gewissensbisse auf Grund der Tatsache, dass sie auf ihren wirtschaftlichen Vorteil bedacht ist. Dabei blendet sie gänzlich aus, dass der Arbeitgeber auf der anderen Seite - zwar auch mit "Bauchschmerzen" aber dennoch unwiderruflich - das Arbeitsverhältnis auch auflösen würde, wenn es eben zum Vorteil der Arbeitgebers ist. Und hier würde der Arbeitgeber auch ein Maximum an Möglichkeiten ausschöpfen, welches ihm vom Gesetzgeber an die Hand gegeben wurde. Gerne auch darüber hinaus, wie an den zahlreichen Arbeitsgerichten Tag für Tag deutlich wird.
Frau A kann sich hier einfach einen Zeitstrahl basteln und sich hier die ihr wichtigen Punkte markieren. Dabei sieht sie dann auch, wann sie wo kündigen muss, um Fristen nicht zu überschreiten. Allein das ist übrigens schon Sorge genug! Mehr an Fairness kann der Arbeitgeber nicht erwarten (und tut es auch nicht).
Hier kann also Frau A bis zum letzten Tag warten, und anschließend die Kündigung auf den Tisch legen. Dies aber nur, wenn sie wirklich nahtlos in den neuen Job wechseln will. Ansonsten kann sie sich die Sache auch so zurecht legen, dass sie hier eine Lücke von einer Woche hat. Für den Fall, dass sie vorher "Urlaub" machen oder einfach nur "Freizeit" haben will.
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