Zum TÜV und Verbandskasten auf den Beifahrersitz legen?
Hier Kontrolliert ihr regelmäßig den Verbandskasten im Auto? hat ein User geschrieben, dass er, wenn er zum TÜV muss den Verbandkasten auf den Beifahrersitz legt. Das habe ich noch nie gemacht und wenn der Wagen in der Vertragswerkstatt war zum TÜV, dann haben die auch nur den Werkstattschlüssel, der den Kofferraum nicht aufmachen kann. Beim TÜV wurde noch nie verlangt, dass ich den Verbandskasten zeige.
Legt ihr den Verbandskasten auch sichtbar bereit, wenn ihr zum TÜV müsst? Kontrolliert bei euch der TÜV den Verbandskasten? Kontrollieren die dann auch, ob ihr Warndreieck usw. im Auto habt?
Ich wüsste nicht, warum jemand vom TÜV sich für den Verbandskasten interessieren sollte. Es soll beim TÜV ja geschaut werden, ob das Auto in einem guten Zustand ist. Der Verbandskasten muss bei einer Verkehrskontrolle gezeigt werden, wenn danach gefragt wird. In meinen Augen ist das aber auch nur Geldmache, da ein Verbandskasten kein Verfallsdatum haben sollte, weil es keines gibt. Ein Pflaster wirkt nicht weniger nur, weil es älter ist. Ich würde meinen Verbandskasten nicht auf den Beifahrersitz legen und ich habe es auch noch nie getan.
Ich habe auch noch nie meinen Verbandskasten auf den Beifahrersitz gelegt, wenn ich mit meinem Wagen zum TÜV gefahren bin, denn er hat seinen festen Platz im Kofferraum und ich kann mich auch nicht daran erinnern, das der Prüfer das jemals geprüft hat.
Wie Ramones geschrieben hat, geht es ja um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und das wird ja vom TÜV geprüft.
Wieso sollte ich den Verbandkasten sichtbar auf den Beifahrersitz legen, wenn mein Auto zum TüV muss? Der Tüv hat doch mit dem Verbandkasten gar nichts zu tun. Selbst wenn man kein Erste-Hilfe-Material an Bord hat, bekommt man einen neuen Tüv, denn dies wird dort überhaupt nicht überprüft. Auf so eine Idee würde ich vermutlich gar nicht kommen.
Mein Verbandskasten rollt munter durch den Kofferraum, weil er immer aus dem Gummihalter fällt. Wenn der TÜV den sucht, soll er gefälligst dort nach gucken. beim letzten Mal hat er das nicht, meiner ist nämlich abgelaufen. Ich habe das aber auch schon als Hinweis bekommen vor ein paar Jahren, genau deshalb werde ich auch einen Teufel tun und die mit der Nase drauf stoßen.
Seit Juli diesen Jahres gab es einige Veränderungen beim TÜV, unter anderem muss jetzt auch der Verbandkasten kontrolliert werden. Man sollte also als Fahrzeuginhaber schon wissen, wo sich dieser befindet und ihn auch schnell vorzeigen können. Aber ich habe noch nicht gehört, dass man den Verbandkasten dafür auf den Beifahrersitz legen muss. Ich habe meinen Verbandkasten immer im Kofferraum und dort blieb er auch, wenn der Wagen beim TÜV war. Allerdings war ich in diesem Jahr nach Juli noch nicht beim TÜV.
Das mag eine nette Geste sein, aber es wäre auch eine überflüssige Geste. Denn ob der Verbandskasten nur vorgelegt wird oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn bei der Hauptuntersuchung dieser Verbandskasten eine Rolle spielt, dann wird der Prüfer ihn schon finden (müssen). Ist der Verbandskasten nicht auffindbar und aber Bestandteil der Prüfung, wird das mit den bekannten Folgen notiert.
Immer noch frage ich mich aber, wie hier auf die Schnelle alle Teile die in der DIN 13164 vorgeschrieben sind, geprüft werden. Allein das sog. Haltbarkeitsdatum ist KEIN Kriterium. Denn dieses ist in der Straßenverkehrsordnung entgegen anderslautenden Behauptungen nicht vorgeschrieben und mein Kasten - darauf habe ich geachtet - trägt auch kein Datum.
@derpunkt: In der Fahrschule habe ich gelernt, dass ein Verbandskasten auch nicht angefangen sein darf. Er muss unbeschädigt mitgeführt werden und sollte auch nicht einfach nur aufgefüllt werden. Das Haltbarkeitsdatum steht auf der Plastikhülle, die immer um die Kästen ist. Und dieses muss unbeschädigt sein. Ob das wirklich so richtig ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass ich mal einen angefangenen Kasten im Kofferraum hatte, in die Verkehrskontrolle gekommen bin und es bemäkelt wurde. Ich hatte aber gerade vor ein paar Tagen einen neuen Kasten gekauft, der auch im Kofferraum war und schon war es ok.
Ich habe auch im Netz nichts gefunden, was die Aussage meines Fahrlehrers damals und die der Polizisten, die mich kontrolliert haben auch wirklich bestätigt. Aber da es von mehreren Personen so gesagt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es stimmt.
@Diamante: Wenn ich aus dem Verbandskasten ein Heftpflaster brauche, dann nehme ich dieses aus dem Kasten. Anschließend, wenn ich daran denke, fülle ich den Verbandskasten um das Pflaster wieder auf, weil die DIN Vorschrift ein solches Heftpflaster (bzw. die Packung 5 m × 2,5 cm) vorsieht. Hier den Kasten austauschen zu müssen, ist mit Sicherheit KEINE Forderung, die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergibt. Da spielt es auch keine Rolle, ob ein Polizist und ein Fahrschullehrer so was sagen - ohne dann auch die Stelle zu nennen, an der dieses Vorgehen beschrieben/gefordert wird.
Was das Datum angeht, ist es so, dass lediglich "unbrauchbares Material" zu ersetzen ist. Unbrauchbar wird (auch von gewöhnlichen Polizisten die eben keine Juristen sind) manchmal mit dem oftmals aufgedruckten Datum gleich gesetzt. Das ist aber ein Irrtum und kann, wenn es einem den Spaß Wert ist, auch vor Gericht ausgetragen werden. So wird es schwierig zu argumentieren, dass der Klebstoff des Heftpflasters unbrauchbar ist, nur weil das "Datum" um z.B. sechs Monate überschritten wurde.
@derpunkt: Was den angebrochenen Verbandskasten angeht, gibt es hier schon einen Thread, der wegen OT hier wohl auch weitergeführt werden sollte Angebrochene Verbandskästen im Auto . Ich habe auch in der Fahrschule gelernt, dass man den Verbandskasten im Auto wirklich nur für Unfälle in Verkehrssachen nutzen darf. Für die Nutzung von Heftpflaster, weil man sich verletzt hat, sollte man ein privates Päckchen haben. Denn da der Verbandskasten immer vollständig sein sollte, wäre das ja nicht gegeben, wenn man sich da was abschneidet.
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