Schwarzgeld geerbt und ausgegeben - was nun?

vom 12.08.2012, 09:29 Uhr

Nehmen wir einmal an, dass Herr A. verstirbt. In seinem Tresor zu Hause werden 200 000 Euro gefunden, die der Großneffe B. mit großer Freude als Erbschaft annimmt. B. kauft sich mit dem Geld ein Häuschen für die Familie. Jahre später findet die Polizei im Rahmen einer Ermittlung heraus, dass dieses Geld aus Drogenverkäufen stammt. Muss Herr A. sein Häuschen nun mit Verlust verkaufen und das Geld dem Staat geben oder darf er es behalten? Gibt es für diesen Fall eine Verjährungsfrist?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 12.08.2012, 10:07, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Naja, wenn wissentlich gehandelt wurde, ist es strafrechtlich zu bewerten. Hierbei muss auch unterschieden werden.

a.) Eine Verjährungsfrist für die Erbschaft, wenn nicht versteuert
b.) Strafbare Handlung, indem Geld genutzt wurde, dass aus Drogengeschäften stammt. Geldwäsche, etc. Das sind zwei Vergehen, hier sollte unbedingt Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen werden.

» si-mone » Beiträge: 69 » Talkpoints: 17,91 »


Als Neffe (oder Großneffe) steht der Freibetrag (sofern überhaupt vorhanden) in jedem Fall unter 200'000 Euro. Das sollte auch schon vor "Jahren" so gewesen sein, so dass das Geld zunächst eben vom Neffen versteuert wurde. Wenn nicht, wäre hier schon eine erste Straftat zu ahnden, die noch nicht mal was mit dem eigentlichen Problem etwas zu tun hätte.

Dann kommt es natürlich sehr darauf an, ob der Neffe gewusst hat oder hat wissen können, dass das Geld illegalen Ursprungs ist. Wenn der Neffe das Geld findet und davon ausgeht, dass es ehrlich erspartes Geld ist, dann ist dem nichts vorzuwerfen. Hat er sich das Geld angeeignet, obwohl im die Herkunft bewusst war, dürfte sich die Staatsanwaltschaft dafür interessieren.

Natürlich gibt es hier letztlich auch Verjährungsfristen. Aber es ist schon anzunehmen, dass diese noch nicht erreicht sind bzw. kann es auch sein, dass die erst später beginnen. Auf diese Hoffnung würde ich mich nicht verlassen. Sofern hier wirklich etwas an den Neffen seitens der ermittelnden Behörden herangetragen wird, sollte der Neffe aus eigenem Antrieb einen Anwalt einschalten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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