Darf man an Ramadan nicht feiern gehen?

vom 17.07.2012, 18:33 Uhr

Ich habe einige meiner Freunde zu meinem kommenden Geburtstag eingeladen. Der Plan war, dass wir in einer Diskothek gemeinsam feiern. Unter den Personen, die ich eingeladen habe, waren auch einige muslimische Personen. Diese haben mir nun abgesagt, weil zu dieser Zeit scheinbar die Zeit des Ramadans sei.

Ich habe schon lange nichts mehr mit diesen Freunden gemacht und weiß auch nicht wirklich, ob es sich hierbei nur um eine Ausrede handelt. Sie sind sehr gläubig und sie trinken auch außerhalb des Ramadans keinen Alkohol. Aber nun frage ich mich doch, was sie denn dann daran hindert einfach mit in die Diskothek zu gehen.

Ist es denn so, dass muslimische Menschen zur Zeit des Ramadan nicht feiern gehen dürfen? Oder denkt ihr eher, dass es sich hierbei eher um eine Ausrede handelt?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ramadan ist eine Fastenzeit, das heißt, man soll sich in Verzicht üben und sich seiner Religion und seiner Wurzeln besinnen. Ich denke daher nicht, dass es eine Ausrede ist. Am Ende des Ramadan wird dann ein großes Fest gefeiert, aber in der Zeit dazwischen darf man glaube ich nicht feiern gehen. Ich würde solche Gründe immer Ernst nehmen, erst recht wenn es mehrere sagen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Natürlich "darf man" auch während des Fastenmonats feiern. Nur das Essen und Trinken vor Sonnenuntergang ist nicht erlaubt. Ob der Gläubige oder die Gläubige dann das Feiern innerhalb einer Diskothek selbst als "Fastenbruch" sieht oder nicht, hängt von der eigenen Einstellung gegenüber der Religion ab. Es ist ja auch so, dass das Christentum keine entsprechende Regel während der Fastenzeit aufgestellt hat. Ob dann jemand der konsequent Fastet aber noch die Kraft und Lust auf eine ausgelassene Party hat, bei der aber noch nicht mal eine Cola zu sich genommen werden darf, liegt dann auch im Ermessen der betreffenden Person.

Ob es sich um eine "Ausrede" handelt oder nicht muss dich ja als Einladenden nicht interessieren. Es ist in jedem Fall eine begründete Absage und du wirst dies hinnehmen müssen, sofern du deine Party nicht verschieben willst.

Nebenbei: wenn du dich fragst, was sie daran hindert, mit dir in die Diskothek zu gehen, solltest du dir die Gegenfrage stellen und ehrlich beantworten. Nämlich die Frage, was dich dazu bewegt, in eine Diskothek zu gehen - und was hier für dich hier den Spaß ausmacht. Und hier sehe ich eben den massiven Konflikt mit dem Wunsch des "zur Besinnung kommen" während einer Fastenperiode. So sehr ich auch nachdenke, kenne ich nämlich nur die zwei hervorstechenden Gründe, in einer Diskothek zu feiern: sich zu betrinken oder aber Damen bei erregenden Bewegungen zu beobachten, mitzumachen und diese "abzuschleppen". Evtl. kombiniert man die beiden Gründe.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also es ist auf gar keinen Fall eine Ausrede. Ich bin auch Muslime, kann aber momentan nicht fasten, da ich Leistungssport mache und deswegen ist es sehr schwer zu fasten. In der Ramadanzeit ist es so, dass man nichts essen und trinken darf, bevor die Sonne nicht untergegangen ist. Außerdem soll man keinen Sex haben und natürlich kein Alkohol trinken oder rauchen. Es ist wirklich so, dass die streng Gläubigen in dieser Zeit nicht feiern gehen, da man da auch den Kontakt mit Frauen hat und vielleicht in die Versuchung kommt Alkohol zu trinken.

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» petertreter » Beiträge: 1437 » Talkpoints: -2,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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