Ruhezeiten und Handwerker des Vermieters

vom 10.08.2012, 00:51 Uhr

Frau A. wohnt in einem kleinen Mehrfamilienhaus. Laut Mietvertrag gibt es Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr. Daran halten sich Frau A. und ihre Familie natürlich. Die Kinder machen in dieser Zeit eh ihren Mittagsschlaf und somit ist Ruhe im Haushalt von Frau A.

Nun hat der Vermieter aber jemand zur Gartenpflege und Reinigung der des Garten und der Gehwege beauftragt. Die Handwerker benutzen zu den Tätigkeiten immer laute Maschinen. Die Handwerker kommen grundsätzlich in der Mittagszeit. Meistens werden dann auch die Kinder von Frau A. wach. Kann Frau A. was dagegen unternehmen, wenn der Vermieter Handwerker in der von ihm festgelegten Ruhezeit bestellt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Handwerker müssen sich an diese Ruhezeiten nicht halten, wenn es notwendige Arbeiten sind. Da diese ja nicht von Dauer sind, wird Frau A. nichts dagegen unternehmen können. Nicht jeder kann zwei Stunden Mittagspause machen, nur weil die Mieter einmal ein wenig Ruhe haben wollen. Daher gilt hier eine Ausnahmeregelung, die Frau A. dulden muss.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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